Gemäß § 557 Abs. 1 BGB können Vermieter und Mieter während des Mietverhältnisses eine Mieterhöhung vereinbaren.
Grundlage für die Erhöhung kann eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete sein. In diesem Fall darf der Vermieter die Miete nur alle 15 Monate erhöhen und die Mieterhöhung darf in drei Jahren nicht mehr als 20 Prozent betragen (Kappungsgrenze).
Außerdem darf ein Vermieter nach einer Modernisierung bis zu elf Prozent der entstandenen Kosten anteilig auf die Jahresmiete umlegen.
Der Vermieter muss dem Mieter die Mieterhöhung schriftlich erklären und begründen. Dabei kann er sich berufen auf einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder entsprechende Entgelte für mindestens drei vergleichbare Wohnungen.
Im Falle einer Modernisierung muss er die Arbeiten genau beschreiben und die Kosten aufschlüsseln.
So könnte eine Vermieter sein Schreiben an den Mieter formulieren:
Vor- und Nachname des Vermieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Vor- und Nachname des Mieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Mieterhöhung des Mietobjekts _______ [Daten der Wohnung], Mietvertrag _______ [Mitvertragsdaten]
Sehr geehrte/r Frau/Herr _______,
aufgrund des gestiegenen Mietspiegels in Ihrem Wohnviertel habe ich beschlossen, die Grundmiete um ______ Euro pro qm/pro Monat anzupassen.
Die Miete nach der Erhöhung beträgt für Sie ______ Euro und gilt ab dem __.__.20__ [Datum mind. drei Monate in der Zukunft].
Wie Sie dem beigelegten Mietspiegel entnehmen können, liegt der zukünftige Mietpreis innerhalb der vorgegebenen Preisspanne. Ich bitte Sie höflich, die ebenfalls beiliegende Zustimmungserklärung unterschrieben an mich zurückzusenden.
Sollten Sie sich nicht melden, wird Ihr Schweigen als Ablehnung gewertet und rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Mit freundlichen Grüßen,
____ [handschriftliche Unterschrift des Vermieters]
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