Bezieher von Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II können die Kosten für einen Umzug erstattet bekommen. Unter welchen Umständen und wie man den Antrag formuliert, erfahren Sie hier.
Generell gilt: Wenn der Umzug notwendig ist, beteiligt sich das Jobcenter an den verschiedenen Kosten. Dazu gehören Kosten der Wohnungssuche, Transport- und Speditionskosten, Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, die Kaution für die neue Wohnung und die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände.
Der Umzug gilt zum Beispiel als notwendig, wenn der Hartz-4-Empfänger Nachwuchs bekommt und deshalb eine größere Wohnung braucht, wenn die bisherige Wohnung seine Gesundheit beeinträchtigt oder wenn er ein Arbeitsstelle gefunden hat und die alte Wohnung zu weit davon entfernt liegt. In diesem Fall wird auch ein Umzug in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland bezahlt.
Weitere Gründe sind, wenn die alte Wohnung durch einen nicht vom Hartz-4-Empfänger selbst verursachten Schaden unbewohnbar geworden ist (zum Beispiel Schimmelbefall), wenn ihm unverschuldet vom Vermieter gekündigt wurde oder wenn er umziehen muss wegen Heirat, Trennung oder Scheidung.
Wenn der Hartz-4-Empfänger vom Amt zum Umzug aufgefordert wurde, weil seine Wohnung zu groß ist, muss das Amt die Kosten dafür in jedem Fall tragen.
Es ist wichtig, dem Amt das Umzugsvorhaben so früh wie möglich anzuzeigen. Außerdem sollten Sie die nötigen Dokumente, Unterlagen und Beweise für die Notwendigkeit des Umzugs bereithalten und konkrete Kostenvoranschläge einholen für die zu erwartenden Ausgaben. Üblich ist die Vorlage von drei Kostenvoranschlägen unterschiedlicher Unternehmen, wobei das Arbeitsamt den günstigsten annimmt.
Das Amt bezahlt normalerweise nur einen selbst organisierten Umzug mit privaten Helfern, die dafür auch eine Verpflegungspauschale bekommen können. Eine Spedition kann nur in Ausnahmefällen beauftragt werden, wenn der Hartz-4-Empfänger dem Umzug aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst organisieren kann.
Kopieren Sie einfach unsere Vorlage, wenn Sie beim Amt die Übernahme Ihrer Umzugskosten gemäß der Richtlinien für Hartz-4-Empfänger beantragen möchten.
Vor- und Nachname des Antragstellers
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Zuständiges Amt (ARGE)
Sachbearbeiter
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Antrag auf Umzugskostenübernahme für Hartz-IV-Bezieher
Sehr geehrte/r Frau/Herr _______ ,
hiermit möchte ich, _____ _______ [Vor und Nachname des Antragstellers], Sie informieren, dass ein Umzug nötig wird von meiner bisherigen, oben genannten Anschrift nach _______ [zukünftige Anschrift].
Der Grund ist die Scheidung von meinem Ehepartner, der in der alten, vormals gemeinsamen Wohnung bleiben wird.
Ich beantrage deshalb die Übernahme der anfallenden Kosten für den Umzug (Miet-Lkw), für meine privaten Umzugshelfer sowie für die Kaution, die ich für die neue Wohnung hinterlegen muss.
Die entsprechenden Nachweise lege ich diesem Schreiben bei.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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