Generell steht einem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Allerdings muss der Widerruf in der gesetzlichen Frist erfolgen, um rechtskräftig zu sein. Hier erfahren Sie, was in einem Widerruf stehen muss.
Der Verbraucher muss den Widerruf gegenüber dem Unternehmer erklären. Dies kann entweder schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail, aber auch mündlich per Telefon oder vor Ort erfolgen. Das dafür vorgesehene Widerrufsformular muss nicht unbedingt verwendet werden, damit das Widerrufungsrecht rechtsgültig ist.
Aus der Erklärung muss allerdings klar hervorgehen, dass der Verbraucher den Vertrag widerrufen möchte. Verwenden Sie also zum Beispiel die Formulierung Hiermit widerrufe ich den Vertrag _____ . Sie können für den Widerruf unser Muster verwenden.
Für einen gültigen Widerruf reicht es nicht aus, die Ware kommentarlos zurückzuschicken.
Es ist auch empfehlenswert, einen schriftlichen Nachweis der Absendung aufzubewahren, zum Beispiel den Beleg des Versands per Einschreiben.
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Beginn der Widerrufsfrist ist der Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher vom Unternehmer eine Belehrung über sein Widerrufsrecht erhält (§ 355 Absatz 2 BGB).
Ist diese Belehrung erfolgt, läuft für den Verbraucher ab Vertragsschluss generell eine Frist von 14 Tagen. Wird die Belehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, wird die Frist zugunsten des Verbrauchers auf einen Monat erhöht. Bei bestimmten Verträgen kann die Widerrufsfrist auch länger als 14 Tage sein, zum Beispiel bei Versicherungen.
Bei einer fehlerhaften Belehrung seitens des Unternehmers läuft die Widerrufsfrist nicht an. Die Belehrung muss folgende Punkte beinhalten, um nicht als fehlerhaft zu gelten: Belehrung über das Bestehen eines Widerrufsrechts, Widerrufsfrist, Inhalt und Form des Widerrufs, Fristwahrung durch Absenden der Widerrufserklärung, Name und Anschrift des Unternehmers sowie Bezeichnung des Vertrags, auf den sich der Widerruf bezieht.
In der Regel benutzen Unternehmer Vordrucke für die Widerrufsbelehrung, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Der Unternehmer ist im Regelfall nicht unbedingt verpflichtet, den Widerruf zu bestätigen, außer wenn der Verbraucher ein online ausfüllbares Webformular verwendet, das der Händler zur Verfügung stellt.
Der Verbraucher kann den Unternehmer dennoch in seinem Widerrufsschreiben um eine schriftliche Bestätigung bitten.
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