Allgemeine Geschäftsbedingungen, auch als Abkürzung AGB geläufig, bringen in erster Linie Vorteile für Gewerbetreibende mit sich (§§ 305 bis 310 BGB). Im Folgenden wird ihre Bedeutung einfach erklärt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sind. Damit stellt eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages ihre Bedingungen (§ 305 Absatz 1 Satz 1 BGB).
Durch diese einheitlich geregelten Richtlinien und Bedingungen soll der Verbraucher vor Missbrauch geschützt werden. Es gelten für den Unternehmer keine speziellen Formvorschriften, die Vertragsbedingungen dürfen allerdings nicht aus dem gesetzlichen Rahmen fallen.
Um ein Kaufgeschäft abzuschließen, muss der Kunde die AGB eines Unternehmens anerkennen. Das geschieht meist durch Ankreuzen auf dem Vertrag.
Nach dem Gesetz werden zum Beispiel Mindestgrenzen für die Haftung des Unternehmers festgelegt, der AGB verwendet und Neuwaren verkauft. Auch ist es ist zum Beispiel unzulässig, in die AGB etwas hineinzuschreiben, womit der Vertragspartner nicht rechnen konnte.
Weiter muss der AGB-Verwender darauf achten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher den Inhalt der Bedingungen auch verstehen kann. Undeutliche Formulierungen oder unverständliche Inhalte werden im Zweifel zugunsten des Verbrauchers verstanden.
Wird die Wirksamkeit einer Klausel der AGB bestritten, so ist im Prozess eine vollumfängliche Prüfung durch das Gericht möglich. Dem Unternehmer ist also nahezulegen, dass er bei der Erstellung seiner AGB sehr sorgsam vorgeht, auf eindeutige Formulierungen achtet und bei der inhaltlichen Gestaltung die §§ 307 bis 309 BGB beachtet. Andernfalls muss er im Streitfalle gegebenenfalls erhebliche Nachteile in Kauf nehmen.
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