Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung zahlt der versicherten Person im Falle eines Unfalls für den entstandenen Schaden Geld aus. Hier finden Sie einen Überblick über die Leistungen, auf die Sie bei einem Vergleich von verschiedenen Unfallversicherungen achten sollten.

Definition der privaten Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung kommt für die Folgen eines Unfalls auf. Dazu zählen die kurz- und langfristigen Folgen eines Unfalls (Invalidität) und zum Teil auch die Todesfolge.

Maßgebend für die Zahlung der Versicherungsleistung an den Versicherten ist das Schadensereignis, das ein Unfall sein muss. Eine körperliche Einschränkung aufgrund einer Krankheit (ohne Unfall) ist durch die private Unfallversicherung in der Regel nicht versichert. Um die Zahlung der Versicherungsleistung zu erhalten, muss der Versicherte den Unfall melden.

Vorteile der privaten Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt somit die wirtschaftlichen Folgen ab, die mit einer unfallbedingten Gesundheitsschädigung verbunden sind. Sie hat den Zweck, den Lebensunterhalt des Versicherungsnehmers für den Fall zu sichern, dass er durch einen Unfall vorübergehend oder sogar dauerhaft Einkommenseinbußen erleiden muss.

Die private Unfallversicherung deckt auch Schadensereignisse ab, die im privaten Bereich des Versicherungsnehmers eingetreten sind. Sie ergänzt damit die gesetzliche (berufsgenossenschaftliche) Unfallversicherung, die den Arbeitnehmer lediglich im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit schützt (Berufsunfall).

Wann zahlt die private Unfallversicherung?

Zu beachten ist, dass die private Unfallversicherung neben die gesetzliche Unfallversicherung treten kann. Die im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung geleisteten Zahlungen sind auf die Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung nicht anzurechnen, das heißt beide Leistungen können auch nebeneinander gewährt werden.

Zu den Leistungen, die der geschädigte Versicherungsnehmer aus der privaten Unfallversicherung bekommen kann, zählt zum Beispiel die Invaliditätsleistung. Dies gilt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Versicherungsnehmers teilweise oder vollständig beeinträchtigt ist (Teilinvalidität oder vollständige Invalidität). Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Folgen eines Unfalls, wird die versicherte Todesfallleistung gezahlt.

Im Rahmen der privaten Unfallversicherung kann für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit ein zu zahlender Tagegeldsatz vereinbart werden (Tagegeld). In der Regel wird für den Fall einer lediglich teilweise beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit eine Abstufung dieser Leistung vorgenommen.

Für jeden Tag des durch einen Unfall herbeigeführten stationären Krankenhausaufenthalts kann ein Krankenhaustagegeld vereinbart werden. In der Regel wird die Dauer der Zahlung dieses Krankenhaustagegelds vertraglich festgelegt. Für die Phase der Entlassung aus dem Krankenhaus kann im Rahmen der privaten Unfallversicherung ein Genesungsgeld vertraglich vereinbart werden.

Hat der Versicherungsnehmer eine schwere Verletzung, kann die Versicherung eine sogenannte Übergangsleistung finanzieren, die eine schnelle finanzielle Hilfe, beispielsweise für die Kosten von Heilbehandlungen, darstellt.

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