Viele Baufirmen bieten mittlerweile die Errichtung eines Eigenheims "schlüsselfertig" an. Aber was genau bedeutet dieser Begriff?
Der Begriff "schlüsselfertig" ist rechtlich nicht genau geklärt. Je nach Anbieter ist der Fertigstellungsgrad verschiedener Arbeiten beim schlüsselfertigen Bauen (auch SF-Bau) unterschiedlich (zum Beispiel Malerarbeiten, Bodenbeläge, Küche). Genaueres ist im Vertrag geregelt.
Bei einem sogenannten Schlüsselfertig-Vertrag ist das Ziel des Bauherrn, die gesamten Pflichten und Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, auf den Auftragnehmer zu übertragen. Oft werden beim schlüsselfertigen Bauen die Preise pauschal festgelegt.
Schlüsselfertig ist kein Synonym für bezugsfertig. Bei der Bezugsfertigkeit kann ein Gebäude ohne Gefahr für die Sicherheit und die Gesundheit der Bewohner dauerhaft bezogen werden. Die Wohnung muss Türen und Fenster, sowie Strom, Licht und Wasser, eine funktionsfähige Heizung, eine Kochmöglichkeit und Sanitäranlagen haben. Eine ausgebaute Küche ist bei der Bezugsfertigkeit nicht unbedingt dabei.
Der Idealfall ist für den Bauherrn natürlich, dass er tatsächlich nach der Schlüsselübergabe nur noch einziehen muss. Um keine schlechten Erfahrungen zu machen, muss der Bauherr darauf achten, welcher Leistungsumfang vertraglich vereinbart wurde. Denn insbesondere bei den Innenausbauarbeiten weichen die Vorstellungen des Bauherrn von den erbrachten Leistungen der Baufirma häufig stark ab. Auch die genaue Bestimmung der zu erbringenden Leistungen im Außenbereich, also beispielsweise bei der Terrasse oder der Gartenanlage, werden häufig übersehen.
Dies führt oft zu Konflikten und nicht selten zu einem Rechtsstreit zwischen Bauherrn und Baufirma. Ein guter Vertrag regelt demzufolge den Leistungsumfang in detaillierter Weise. Am besten werden einzelne Bauabschnitte aufgeführt, bei denen die erbrachten Leistungen vom Bauherrn dann in Form einer sogenannten Zwischenabnahme abgenommen werden. Die schrittweise Bezahlung der Bauleistungen sollte sich dann auch an diesen Bauabschnitten orientieren.
Achten Sie auch darauf, dass in der Leistungsbeschreibung der Baufirma die verwendeten Materialien genau aufgeführt werden. Dies verhindert, dass Sie als Bauherr bei der Abnahme über die Qualität der verbauten Teile enttäuscht sind. Sie sollten Ihre Qualitätsansprüche in die Baubeschreibung möglichst genau einfließen lassen.
Ferner sollten Sie darauf achten, über welche Isolierung und Schallschutzmaßnahmen Ihr künftiges Eigenheim verfügt. Dafür gibt es viele verschiedene technische Möglichkeiten, so dass es generell empfehlenswert ist, die Baubeschreibung mit einem Fachmann zu besprechen und abzustimmen.
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