Haben Selbstständige ein Recht auf bezahlten Urlaub? Diese Frage klingt erst einmal befremdlich, ist aber durchaus berechtigt.
Es ist unbestritten, dass auch Selbstständige Zeit zur Erholung benötigen, um im Job leistungsfähig zu bleiben. Doch wie ist dieser Urlaub zu finanzieren? In der Regel darf sich ein Selbstständiger seinen Urlaub von seinen Auftraggebern bezahlen lassen. Er muss dazu die Preise so kalkulieren, dass ein gewisser Betrag übrig bleibt, der im Urlaubszeitraum die Kosten deckt.
Ist ein Selbstständiger als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen (zum Beispiel Freiberufler oder Honorarkräfte), hat er gegenüber seinem Hauptauftraggeber Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub in Höhe von 24 Werktagen (Bundesurlaubsgesetz).
Das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld sind Zusatzleistungen vom Arbeitgeber zum bezahlten Urlaub. Selbstständige haben keinen Anspruch auf diese Zusatzleistungen.
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