Die privat finanzierte Riester-Rente wird in Deutschland durch staatliche Zulagen und durch den Sonderausgabenabzug bei der Einkommenssteuer gefördert. In der Auszahlungsphase gelten bestimmte Regelungen für diese zusätzliche Rente.
Grundsätzlich fällt die Auszahlung der Riester-Rente mit dem Beginn der regulären Altersrente zusammen. Eine frühere Auszahlung ist durch Kündigung möglich, jedoch ist der Auszahlungsbetrag deutlich geringer, da der Versicherte weniger Beiträge eingezahlt hat und auch weniger Zulagen erhalten hat. Bevor Sie sich entscheiden, Ihre Riester-Rente vorzeitig auszahlen zu lassen, sollten Sie die Höhe der Rentenleistungen genau berechnen. Dazu sind die Rückkaufswerte in der Police zu beachten. Bei einer Kündigung müssen zudem sämtliche staatliche Zulagen und Steuerersparnisse zurückgezahlt werden.
Es ist möglich, eine Einmalzahlung in Höhe von 30 Prozent des Gesamtkapitals zu erhalten (20 Prozent bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden). Danach folgt eine monatliche Auszahlung der Riester-Rente. Der einmalig gezahlte Betrag reduziert allerdings das anschließende Altersgeld und wird voll besteuert.
Die Riester-Rente ist sozialversicherungsfrei, wenn die Riester-Anleger im Alter in einer gesetzlichen Kasse pflichtversichert oder privat versichert sind. Pflichtversichert sind prinzipiell alle Rentner, die die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Das bedeutet, dass sie vom Beginn der Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragsstellung mindestens für neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraums Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Freiwillig bei einer gesetzlichen Kasse Versicherte müssen von 200 Euro Riester-Rente rund 35 Euro für Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge abführen.
Sparer, die ihre Riester-Rente über den Betrieb abgeschlossen haben, sind nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 30. März 2011 (Az. B 12 KR 24/09 R) inzwischen von der Beitragspflicht befreit. Beiträge, die vorher geleistet wurden, werden von den Krankenkassen unter Beachtung der Verjährungsfristen erstattet.
Bei der Riester-Rente gilt die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Das bedeutet, dass in der Ansparphase Beiträge und Wertsteigerungen unversteuert bleiben. In der Auszahlungsphase sind die Leistungen dann in vollem Umfang steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 Einkommensteuergesetz).
Die Höhe des Steuersatzes ist abhängig vom gesamten Einkommen des Rentners. Generell ist der Steuersatz niedriger als während des Berufslebens.
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