Wie läuft ein Scheidungsverfahren ab?

Eine Trennung ist immer unangenehm, vor allem wenn man eine lange Beziehung hinter sich hat. Auch organisatorisch sind viele Dinge zu klären, spätestens wenn die Scheidung vor Gericht ansteht. Da ist es gut, wenn man einen Überblick über den Ablauf eines Scheidungsprozesses hat.

Bedeutung der Staatsbürgerschaft im Scheidungsverfahren

Die Staatsbürgerschaft der Eheleute spielt eine herausragende Rolle beim Scheidungsverfahren. Sind beide Ehepartner deutsche Staatsbürger, wird die Ehe nach deutschem Familienrecht geschieden.

Hat ein Ehepartner eine ausländische Staatsbürgerschaft, wird die Ehe ebenfalls nach deutschem Familienrecht geschieden. Besitzen beide Ehepartner dieselbe ausländische Staatsbürgerschaft, wird das Familienrecht ihres Landes angewendet.

Ablauf des Scheidungsverfahrens

Scheidungsantrag

Um ein Scheidungsverfahren einzuleiten, muss einer der Ehepartner einen Rechtsanwalt beauftragen, einen Antrag auf Scheidung beim Amtsgericht des letzten gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten einzureichen. Dies ist frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres möglich, das heißt das Ehepaar muss mindestens schon ein Jahr räumlich getrennt voneinander gelebt haben.

Das Familiengericht stellt den Scheidungsantrag dann dem anderen Ehepartner zu, der zustimmen oder ablehnen kann. Wenn er zustimmt, handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung und er braucht nicht unbedingt einen zweiten Rechtsanwalt. Wenn er ablehnt, bezeichnet man die Scheidung als streitig und der andere Ehepartner muss sich einen zweiten Rechtsanwalt nehmen, der seine Interessen vertritt.

Scheidungsfolgen

Im Zuge einer Scheidung müssen einige finanzielle und rechtliche Folgen geklärt werden. Zu den Folgeregelungen gehört unter anderem, wer die Ehewohnung, den gemeinsamen Hausrat und das Sorgerecht für die Kinder bekommt. Außerdem muss geklärt werden, wie eventuell der Zugewinnausgleich geregelt wird und ob einem der Ehepartner Geschiedenenunterhalt zusteht. Auch die Frage der Fortführung des Familiennamens ist eine Scheidungsfolge.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung einigen sich beide Ehepartner in einer sogenannten Scheidungsfolgenvereinbarung im Vorfeld über diese Punkte. Diese Vereinbarung muss notariell beurkundet werden. Bei einer streitigen Scheidung stellen die Anwälte beider Parteien Anträge über die strittigen Folgeregelungen und das Gericht muss entscheiden.

Versorgungsausgleich

In jedem Fall findet der sogenannte Versorgungsausgleich statt. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jedes einzelnen Ehegatten ermittelt und miteinander verglichen. Derjenige, der weniger Rentenansprüche erworben hat (zum Beispiel weil er für die Kindererziehung zu Hause geblieben ist), erhält einen Teil der Ansprüche seines Ehegatten. Um den Ausgleich durchzuführen, erhalten beide Ehegatten Formulare, die sie mit den entsprechenden Anlagen, wie Verlauf der gesetzlichen Rentenversicherung, ans Gericht zurückschicken müssen.

Der Versorgungsausgleich entfällt, wenn die Ehe kürer als drei Jahre gedauert hat (hier erfolgt der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten) oder wenn die erworbenen Ansprüche etwa gleich hoch sind, so dass ein Ausgleich zu gering wäre. Außerdem können beide Ehegatten auf den Versorgungsausgleich verzichten

Scheidungstermin

Anschließend legt das Gericht den Scheidungstermin fest. Welche Fragen der Richter bei dieser persönlichen Anhörung stellt, hängt auch davon ab, ob die Scheidung einvernehmlich oder streitig ist. Immer fragt er beide Ehepartner, seit wann sie getrennt leben, ob sie beide geschieden werden wollen und wie hoch jeweils Ihr Einkommen ist, da danach die Gerichtsgebühren und Anwaltsgebühren berechnet werden. Wenn einer der Ehegatten nicht geschieden werden will, kommen auch persönliche Angelegenheiten und der Grund der Scheidung zur Sprache.

Ein Schuldprinzip gibt es im deutschen Recht aber schon seit 1976 nicht mehr, also es muss nicht mehr das schuldhafte Verhalten eines Ehegatten festgestellt werden. Wer das Scheitern herbeigeführt hat, ist seitdem auch nicht mehr für die Unterhaltspflichten maßgeblich.

Am Ende des Scheidungstermins verkündet der Richter den Scheidungsbeschluss.

Dauer und Kosten eines Scheidungserfahrens

Sind alle Fragen im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung geklärt, kann eine Scheidung innerhalb von fünf bis neun Monaten abgeschlossen sein, ohne Versorgungsausgleich sogar schon nach rund vier Monaten. Wie lange die endgültige Scheidung nach dem Versorgungsausgleich noch dauert, richtet sich auch nach der terminlichen Auslastung des zuständigen Gerichts, also wie schnell der Scheidungstermin festgesetzt werden kann.

Wenn einer der Partner die Scheidung verweigert, dann wird der Scheidungsprozess in die Länge gezogen. Spätestens nach drei Jahren Trennung ist eine Zustimmung des anderen Ehepartners aber nicht mehr nötig. Nach dieser Zeit geht das Gesetz davon aus, dass die Ehe gescheitert ist und geschieden werden kann.

Das Verfahren kann sich außerdem verzögern, wenn für den Versorgungsausgleich erforderliche Dokumente fehlen, wenn die Scheidungsfolgen erst noch zwischen beiden Parteien geklärt werden müssen oder wenn der Antragsteller seinen Antrag zurückzieht und der andere Ehepartner einen neuen Scheidungsantrag stellen muss.

Natürlich kostet ein Scheidungsverfahren umso mehr, je länger es dauert.

Derjenige Ehepartner, der die Scheidung beantragt hat, muss vorab die Gerichtskosten an das Gericht zahlen. Wer dazu nicht in der Lage ist, kann Verfahrenskostenhilfe (VKH), eine Form von Prozesskostenhilfe (PKH), beantragen. Beim Scheidungstermin verpflichtet das Gericht dann die Ehegatten, sich die Gerichtskosten zu teilen. Derjenige, der sie ausgelegt hat, bekommt dann die Hälfte zurück.

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