An einen Handyvertrag ist man wie an jeden anderen Vertrag gebunden. Wird man während der Vetragslaufzeit arbeitslos, kann es schwierig werden, die monatlichen Gebühren zu bezahlen. Ob und wie Sie wegen Arbeitslosigkeit bei Ihrem Mobilfunkanbieter kündigen können, erfahren Sie hier.
Telekommunikationsunternehmen bieten Ihren Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht an, um Verträge in Ausnahmefällen vorzeitig kündigen zu können. So kann man bei Telekom, Mobilcom-Debitel, Vodafone und Co zum Beispiel Verträge im Todesfall oder bei Nichteinhaltung der Vertragsleistungen kündigen.
Private Härtefälle wie Arbeitslosigkeit sind für Unternehmen allerdings kein Grund, auf Ihr Geld zu verichten. Sie können trotzdem versuchen, Ihren Mobilfunkanbieter zu bitten, Sie vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen, und auf Kulanz hoffen.
So zum Beispiel können Sie Ihr Schreiben an Ihren Mobilfunkanbieter formulieren.
Vor- und Nachname des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Handynummer
Kundennummer
Vertragsnummer
Name des Mobilfunkanbieters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Vorzeitige Kündigung meines Handyvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich Anfang des Monats überraschend arbeitslos geworden bin, möchte ich Sie bitten, meinen Handyvertrag aus Kulanz vorzeitig aufzulösen.
In jedem Fall kündige ich hiermit meinen Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Mit wirksam werdender Kündigung erlischt automatisch die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die monatlichen Gebühren.
Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung mit dem genauen Termin zu. Ich hoffe sehr, dass Sie mir freundlicherweise entgegenkommen können.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
Foto: © Pixabay.