In den meisten Fällen besteht keine gesetzliche Meldepflicht für eine Arbeitnehmerin, um ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft zu informieren. Es ist jedoch besser, dem Arbeitgeber so schnell wie möglich mitzuteilen, wenn man schwanger ist. Hier finden Sie ein Muster für eine solche Mitteilung an den Arbeitgeber.
Zwar gibt es generell keine Mitteilungspflicht, doch sollten Sie Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Geburt mitteilen. Für diese Mitteilung besteht keine Frist. Nach dieser Mitteilung ist der Arbeitgeber nach dem Mutterschutzgesetz unverzüglich verpflichtet, bestimmte Schutzvorschriften für die Schwangere zu beachten.
Wird der Arbeitgeber über eine Schwangerschaft informiert, muss er dies dem Gewerbeaufsichtsamt oder dem staatlichen Arbeitsschutz mitteilen. Die Aufsichtsbehörde stellt die Einhaltung der Mutterschutzvorgaben sicher.
Die Schwangerschaftsmitteilung kann mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Eine schriftliche Mitteilung ist zu empfehlen.
In bestimmten Fällen kann eine allgemeine Treuepflicht im Arbeitsvertrag festgelegt sein, die die Arbeitnehmerin dazu verpflichtet, eine eventuelle Schwangerschaft mitzuteilen. Dies trifft zu, wenn der Arbeitgeber verpflichtet ist, Schutzvorkehrungen am Arbeitsplatz zu treffen (zum Beispiel bei Fließbandarbeit) oder wenn die Notwendigkeit besteht, eine Vertretung eine gewisse Zeit einzuarbeiten (zum Beispiel bei einer Führungsposition).
Vor- und Nachname der Arbeitnehmerin
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Arbeitgeber
Personalabteilung/Ansprechpartner
Anschrift
PLZ Ort
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Betreff: Mitteilung meiner Schwangerschaft
Sehr geehrte/r Frau/Herr _______ ,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich seit dem __.__.20__ schwanger bin. Der berechnete Entbindungstermin ist der __.__.20__ und wurde von Dr. _______ bestätigt. Ein ärztliches Attest, das die Schwangerschaft bestätigt, lege ich bei.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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