Was tun, wenn ein Kunde eine Rechnung nicht oder nicht vollständig zahlt? Man muss nicht gleich Anwalt oder Inkasso einschalten. Man kann dem Kunden zunächt eine Mahnung schreiben und auf den Zahlungsverzug aufmerksam machen.
Im Geschäftsverkehr ist es manchmal noch üblich, eine erste, zweite und dritte Mahnung zu verschicken, um einen säumigen Zahler an seine Schulden zu erinnern. Bei langen Geschäftsbeziehungen und um den Partner nicht zu vergraulen, kann man ihm Zeit lassen und mehrmals mahnen.
Verzug tritt nach § 286 Absatz 3 BGB bei Geldschulden aber auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Rechnungseingang ein. Bedingung dafür ist, dass die Leistung zu diesem Zeitpunkt bereits erbracht ist. Diese Frist gilt immer gegenüber Unternehmern und gegenüber Verbrauchern nur dann, wenn diese ausdrücklich in der Rechnung oder den AGB auf diese Frist hingewiesen wurde. In den AGB kann überdies eine kürzeres Zahlungsfrist vorgegeben werden (zum Beispiel 14 Tage).
Brauchen Sie Hilfe bei der Erstellung einer Mahnung, dann nutzen Sie einfach unsere folgende Vorlage. Hier nehmen wir das Beispiel einer Handwerkerrechnung.
Vor- und Nachname des Dienstleisters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Steuernummer
Vor- und Nachname des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Mahnung wegen Zahlungsverzug
Sehr geehrte/r Frau/Herr _____ ,
seit Zustellung unserer Rechnung mit Einschreiben für die Instandsetzung Ihrer Heizungsanlage am __.__.20__ haben wir bis heute keinen Zahlungseingang feststellen können.
Da bereits mehr als 30 Tage vergangen sind, sind wir nach geltendem Recht befugt, die anfallenden Kosten geltend zu machen, und erlauben uns, Ihnen die folgende Kostenaufstellung zukommen zu lassen:
Rechnungsbetrag: ____ Euro
Verzugszinsen: ___ Prozent
Verzugspauschale: 40 Euro
Gesamtbetrag: ____ Euro
Wir bitten um Überweisung auf unser Konto:
Kontoinhaber: _________
IBAN: _________
BIC: _______
Name der Bank: _______
Bei erneuter Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen, ohne erneute Aufforderung gerichtliche Schritte einzuleiten. Beachten Sie, dass die dadurch entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten zu Ihren Lasten gehen würden. Sollten Sie zwischenzeitlich diese Rechnung beglichen haben, können Sie dieses Schreiben selbstverständlich als gegenstandslos betrachten.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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