Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Nach einer Trennung stellt sich die Frage, ob gemeinsame Kinder bei der Mutter oder beim Vater wohnen. Hier finden Sie einen Vordruck für einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Was ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Nach § 1627 BGB ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Teil des Sorgerechts. Im Gegensatz zum Umgangsrecht umfasst das Aufenthaltsbestimmungsrecht die Bestimmung des Wohnorts des Kindes und auch die Bestimmung vorübergehender Aufenthaltsorte (zum Beispiel Urlaub oder Schulausflüge).

Teilen sich beide Elternteile die elterliche Sorge, einigen sie sich über die Bestimmung des Aufenthaltsortes des Kindes, ohne dass das Gericht hinzugezogen wird. Problematisch wird es, wenn zum Beispiel ein Elternteil umziehen will und der andere Elternteil nicht damit einverstanden ist. In diesem Fall kann ein Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.

Zuständigkeit und Voraussetzungen für die Entscheidung des Gerichts

Grundsätzlich ist das Familiengericht dafür zuständig, das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ein Elternteil zu übertragen. Bei der gerichtlichen Entscheidung wird oft auch das Jugendamt angehört.

Hauptvoraussetzung für die Entscheidung ist das Kindeswohl. Hierbei wird zum Beispiel Folgendes berücksichtigt: die Meinung des Kindes, die sozialen Kontakte am Aufenthaltsort, die Eignung der Elternteile.

Muster für einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts


Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts


Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer

Amtsgericht
Familiengericht
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort, Datum

.

Betreff: Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

Antragssteller

Antragsgegner


Persönliche Daten

Persönliche Daten

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich, das Aufenthaltsrecht meines Sohnes _____ _____ [Vor- und Nachname], geboren am __.__.20__ , auf mich zu übertragen.

Ich war mit dem Antragsgegner sechs Jahre verheiratet. Aus dieser Ehe ist unser gemeinsamer Sohn geboren. Die elterliche Sorge stand beiden Elternteilen gemeinsam zu. Doch hat sich herausgestellt, dass der Kontakt meines Sohnes zu seinem Vater nicht zum Wohle des Kindes ist, was von der behandelnden Psychologin ausdrücklich bestätigt wird.

Ein detailliertes und unterschriebenes ärztliches Gutachten liegt bei.

Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]

Foto: © Oksana Kuzmina - 123RF.com

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