In Deutschland gilt eine gesetzliche Schulpflicht. In manchen Fällen ist eine Abmeldung von der Schule möglich und notwendig.
In Deutschland müssen alle Kinder, die bis zum 30. Juni eines laufenden Kalenderjahres das 6. Lebensjahr vollendet haben, eine Schule besuchen.
Die Erziehungsberechtigten, in der Regel die Eltern oder ein gesetzlicher Vormund, müssen diese Schulpflicht umsetzen.
Wenn die Familie umzieht oder ganz ins Ausland auswandert, oder wegen eines einfachen Schulwechsels ohne Umzug muss das Kind in seiner bisherigen Schule abgemeldet werden. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
So könnten Sie Ihr Schreiben zwecks Kündigung des Schulbesuchs formulieren:
Vor- und Nachname des Erziehungsberechtigten
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Schule
Schuldirektor
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
.
Betreff: Abmeldung meines Kindes _______ _________ von der Schule _________
Sehr geehrte/r Frau/Herr Schuldirektor/in,
hiermit melde ich mein Kind namens _______ _________ wegen Umzug von der Schule _________ ab. Der letzte Schultag wird voraussichtlich der __.__.20__ sein.
Unser neue Anschrift wird ab dem __.__.20__ lauten:
_______ [Straße und Hausnummer
_______ [PLZ Ort]
Bitte schicken Sie mir die schriftliche Bestätigung der Abmeldung an die oben genannte Adresse zu.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
____ [handschriftliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten]
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