Parship betreibt eine der größten Online-Partnervermittlungen in Europa. 2011 erhielt Parship als einzige von insgesamt 14 geprüften Singlebörsen und Partnervermittlungen im Internet das Gesamturteil GUT (2,2). Bei einem erneuten Test 2016 konnte sie das Gesamturteil (2,3) zwar halten, wurde aber von anderen Anbietern überrundet und machte Schlagzeilen durch hohe Kosten.
Bei Parship gibt es eine kostenfreie und eine kostenpflichtige Mitgliedschaft.
Die kostenfreie Mitgliedschaft bei dieser Singlebörse lässt sich ohne Kündigungsfrist über die Einstellungen Mein Profil > Daten & Einstellungen > Profilstatus > Profil löschen beenden.
Im Gegensatz dazu muss die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft schriftlich gekündigt werden. Weiterhin ist sie an eine Kündigungsfrist gebunden.
In den AGB von Parship heißt es zum Thema Kündigungsfrist der Premium-Mitgliedschaft:
"Die Frist für die ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft (sogenannte Premium-Mitgliedschaft) ergibt sich aus den produktbezogenen Vertragsinhalten, die im Rahmen des Bestellvorganges vom Kunden bestätigt werden. Beim Kauf einer Premium-Mitgliedschaft wird der Kunde darüber hinaus in der Bestellbestätigung über die Kündigungsfrist per E-Mail informiert. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie durch ausdrückliche Erklärung in Textform erfolgt (wie z.B. Brief oder Fax)."
Die genauen Vertragsbedingungen muss der Kunde also in seinen Unterlagen nachsehen. Eine Kündigung per E-Mail ist nicht mehr möglich.
Für eine eindeutige Zuordnung sollte der Kunde in seiner Kündigung seine bei Parship hinterlegte E-Mail-Adresse oder Chiffre angeben sowie sein Service-Passwort.
Und es gilt zu beachten, dass die ordentliche Kündigung der kostenpflichtigen Mitgliedschaft nicht automatisch zur Kündigung der kostenlosen Mitgliedschaft führt, die wie beschrieben gesondert über das Portal gekündigt werden kann.
Der Vertrag über die kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die jeweils vertraglich vereinbarte Laufzeit (meist sind das 6, 12 oder 24 Monate), sofern der Kunde seinen Vertrag nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich kündigt.
In den AGB heißt es dazu:
"Bei dem Kauf einer Premium-Mitgliedschaft wird der Kunde zudem in der Bestellbestätigung über die Dauer einer möglichen Verlängerung bei nicht rechtzeitiger Kündigung informiert.
Innerhalb der ersten zwei Wochen nach Vertragsverlängerung hat der Kunde die Möglichkeit, den Parship-Fragebogen erneut auszufüllen und das neue Portrait seiner Partnerschafts-Persönlichkeit als PDF-Datei zu erhalten."
Bis zu 14 Tage nach Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft kann ein Kunde seine Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen widerrufen. Dazu genügt eine kurze schriftliche Erklärung, zum Beispiel per Brief oder Fax. Innerhalb dieser Widerrufsfrist wird ein bereits gezahlter Mitgliedsbeitrag zurückerstattet. Parship berechnet allerdings alle bereits geknüpften Kontakte.
Dieser sogenannte Wertersatz darf laut den AGB maximal drei Viertel des Mitgliedsbeitrags betragen, kann aber ziemlich hoch ausfallen, weil Parship bis zu 40 Euro pro Kontakt berechnet.
Beispiel:
Frau L. widerrief ihre kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship nach zwölf Tagen und damit innerhalb der Widerrufsfrist. Kurz danach erhielt sie zu ihrer Überraschung die Mitteilung, dass sie für zehn in der kurzen Zeit zustande gekommene Kontakte 306,99 Euro zahlen sollte, was 75 Prozent des Preises ihres ursprünglich abgeschlossenen Jahresabonnements von 409,32 Euro entsprach.
Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte gegen diese Praxis von Parship und bekam Recht. Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014 darf PARSHIP den Wertersatz nur zeitanteilig berechnen. Im Fall von Frau L. sind das bei zwölf tatsächlich genutzten von insgesamt 365 Tagen 13,46 Euro.
PARSHIP ist dagegen in Berufung gegangen und behält seine Praxis weiterhin bei.
Nach einem Urteil vom Oberlandesgericht Dresden von 2014 (AZ: 14 U 603/14)
handelt es sich bei Online-Partnervermittlungen um einen "Dienst höherer Art" mit besonderer Vertrauensstellung, bei dem gemäß § 627 BGB eine fristlose Kündigung jederzeit möglich ist - unabhängig von irgendwelchen Fristen laut Vertrag.
Parship ignoriert auch in diesem Fall die aktuelle Rechtsprechung, akzeptiert eine fristlose Kündigung nicht und fordert noch ausstehende Premium-Beiträge ein. Dem Verbraucher wird meist empfohlen, diese mit Verweis auf das Urteil nicht zu zahlen und den erstmal folgenden Schriftverkehr sowie Drohungen mit Klage abzuwarten. Er kann sich auch an die Verbraucherzentrale wenden, um eventuell gemeinsam mit anderen Betroffenen gegen die Forderung vorzugehen.
Postanschrift:
PE Digital GmbH
Kundenservice Parship
Speersort 10
20095 Hamburg
Fax: 040-460026-596
E-Mail: info@parship.de
Hier finden Sie das allgemeine Kontaktformular von Parship.
Vor- und Nachname des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
E-Mail
Parship-Service-Passwort
PE Digital GmbH
Kundenservice Parship
Speersort 10
20095 Hamburg
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Betreff: Kündigung meiner kostenpflichtigen Premium-Mitgliedschaft bei Parship
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship gemäß der geltenden Kündigungsfrist fristgerecht zum __.__.20__ .
Mit wirksam werdender Kündigung erlischt auch die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für mein Bankkonto. Von weiteren Angeboten Ihrerseits bitte ich abzusehen.
Bitte schicken Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung an die oben genannte Adresse.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
Foto: © PE Digital GmbH.