An deutschen Schulen darf ein Schüler nicht zur Teilnahme am Religionsunterricht gezwungen werden. Eltern, die Ihr Kind vom Fach Religion abmelden wollen, können dies jederzeit tun. Nutzen Sie einfach unser folgendes Muster.
Grundlage der freiwilligen Teilnahme am Religionsunterricht ist die Religions- und Gewissensfreiheit nach Art. 140 des Grundgesetzes. Für Minderjährige entscheiden ihre Erziehungsberechtigten. So heißt es in Art. 7 Absatz 2 GG ausdrücklich:
"Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen."
Ebenso ist die Freiwiligkeit an öffentlichen, nicht konfessionsgebundenen Schulen in den Schulgesetzen der Länder festgeschrieben. So heißt es zum Beispiel im nordrhein-westfälischen Schulgesetz in § 31 Abs. 6: (6):
"Eine Schülerin oder ein Schüler ist von der Teilnahme am Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder - bei Religionsmündigkeit der Schülerin oder des Schülers - auf Grund eigener Erklärung befreit. Die Erklärung ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln."
Gründe für einen Austritt aus dem Religionsunterricht müssen nicht angegeben werden.
So können Sie die Erklärung für die Abmeldung Ihres Kindes vom Religionsunterricht formulieren:
Vor- und Nachname Erziehungsberechtigter
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Name der Schule
Vor- und Nachname Direktor
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
.
Betreff: Befreiung meines Kindes _____ ________ [Vor- und Nachname eintragen] vom Religionsunterricht
Sehr geehrte/r Frau/Herr _______ ,
hiermit mache ich als Mutter der Schülerin namens _____ ________ vom Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz Gebrauch und beantrage ihre Befreiung vom Religionsunterricht.
Ferner bitte ich Sie darum, so weit dies möglich ist, sie für den Ethikunterricht einzuteilen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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