Wer einen Kredit aufnehmen oder eine Wohnung mieten will, muss oft eine Bürgschaftserklärung vorlegen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der potenzielle Kreditnehmer oder Mieter nur ein geringes Einkommen hat, sich zum Beispiel noch in der Ausbildung befindet.
Ein Bürge muss Bonität vorweisen können, er muss also ein regelmäßiges, hohes Einkommen und keine Schulden haben. Bürge sein ist Vertrauenssache, denn er haftet durch seine amtlich beglaubigte Bürgschaftserklärung für die Erfüllung der Schuld des Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger in gesetzlicher und finanzieller Hinsicht.
So könnten Sie zum Beispiel eine Erklärung für eine Mietbürgschaft formulieren:
Ich, _______ _________ [Vor- und Nachname],
wohnhaft in _________ [Straße und Hausnummer, PLZ Ort],
geb. am __.__.___ ,
mit Personalausweis Nr. _________ ,
übernehme die Bürgschaft für alle Forderungen des Vermieters _______ _________ [Vor- und Nachname] gegen Frau/Herrn _______ _________ [Vor- und Nachname],
geb. am __.__.___ ,
mit Personalausweis Nr. _________ ,
als Mieter der Wohnung _________ [Straße und Hausnummer] in _________ [PLZ Ort]. </bold>
Ich verpflichte mich für sämtliche aus dem Mietvertrag entstandenen Verpflichtungen ohne zeitliche Begrenzung und auf Aufforderung zu bürgen. Die Bürgschaft beläuft sich auf ______ € (drei Nettokaltmieten).
Aus dieser Bürgschaft werde ich auf erstes schriftliches Anfordern umgehend Zahlung leisten, sofern mir vom Vermieter mitgeteilt wird, dass der Mieter seinen Vertraglichen Verpflichtungen nicht in vollem Umfang nachgekommen ist.
Mit dem Ende des drei Jahre dauernden Mietvertrags oder einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung der Wohnung, wird diese Bürgschaftserklärung automatisch unwirksam.
Ort, Datum
_________ [handschriftliche Unterschrift des Bürgen]
Foto: © Andrey Popov - Shutterstock.com