Widerruf einer Prokura

Eine Prokura ist eine geschäftliche Vertretungsvollmacht, deren Umfang gesetzlich garantiert ist statt vom Geschäftsinhaber willkürlich festgesetzt zu werden. So haben Vertragspartner mehr Sicherheit und Geschäfte können schneller abgewickelt werden. Manchmal ist es aber nötig, die Prokura zu widerrufen.

Prokura erteilen

Eine Prokura ist eine Generalvollmacht für die Vertretung in Handelsgeschäften und kann vom Geschäftsinhaber (Kaufmann) oder seinem gesetzlichen Vertreter erteilt werden, der im Handelsregister eingetragen ist. Bei einer GmbH ist der gesetzliche Vertreter zum Beispiel die Geschäftsführung. Auch die Erteilung einer Prokura muss gemäß § 53 Handelsgesetzbuch (HGB) im Handelsregister eingetragen werden.

Prokura auflösen

Eine Prokura kann unter verschiedenen Umständen wieder aufgelöst werden. So erlischt die Prokura automatisch bei Geschäftsunfähigkeit oder Tod des Prokuristen. Der Tod des Geschäftsinhabers führt nicht zum Erlöschen der Prokura, wohl aber dessen Geschäftsaufgabe oder der Verlust von dessen Kaufmannseigenschaft. Die Prokura kann darüber hinaus vom Geschäftsinhaber jederzeit widerrufen werden, etwa bei einem Vertrauensverlust oder geschäftlichen Differenzen.

Ein Widerruf bzw. eine Niederlegung der Prokura durch den Prokuristen ist nicht möglich. Er kann sie jedoch ruhen lassen. Wenn der Prokurist diese Tätigkeit dauerhaft niederlegen will, der Geschäftsinhaber aber keine Abberufung ausspricht, müsste der Prokurist sein der Prokura zugrundeliegendes Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen innerhalb der geltenden Frist kündigen.

Der Widerruf durch den Geschäftsinhaber kann formlos erfolgen, muss aber unzweideutig erklärt werden. Nach einem Widerruf ist die Prokura unverzüglich aus dem Handelsregister wieder zu löschen (§ 53 Absatz 3 HGB).

Muster für den Widerruf einer Prokura

Sie können den Widerruf einer Prokura wie in unserer folgenden Vorlage formulieren.


Widerruf der Prokura


Frau/Herr
Vor- und Nachname des Prokuristen

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.

Hiermit widerrufe ich, _____ _______ [Vor- und Nachname des Geschäftsinhabers], wohnhaft in _______ , geboren am __.__.___ , in _______ ,

Inhaber des Unternehmens _______ [Firmenname],

mit sofortiger Wirkung die Prokura, die ich _____ _______ [Vor- und Nachname des Prokuristen], wohnhaft in _______ , geboren am __.__.___ , in _______ ,

am __.__.20__ erteilt habe.

Sie/Er ist ab sofort nicht mehr ermächtigt, Rechtsgeschäfte im Namen des oben genannten Unternehmens vorzunehmen.

Ort, Datum

_______ [handschriftliche Unterschrift]
Vor- und Nachname des Geschäftsinhabers in Blockschrift

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