EU-Bürger können frei innerhalb der Länder der Europäischen Union, also auch nach Deutschland, reisen. Für bestimmte andere Länder hat die EU die Visumpflicht aufgehoben. Angehörige aller weiteren Staaten müssen jedoch ein Visum beantragen, wenn Sie nach Deutschland einreisen wollen.
Für kurze Aufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen (pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) benötigen Nicht-EU-Bürger grundsätzlich ein sogenanntes Schengen-Visum. Wenn nur oder vorrangig Deutschland innerhalb des Schengen-Raums besucht werden soll, muss der Visumsantrag bei der deutschen Botschaft oder beim deutschen Generalkonsulat im Land des Reisewilligen gestellt werden. Dies betrifft auch viele Türken, die ihre Familie in Deutschland besuchen möchten.
Bei Aufenthalten in Deutschland von mehr als 90 Tagen (pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) wird für die Einreise ein nationales Visum benötigt. Dieses wird ebenfalls von der Botschaft oder vom Generalkonsulat ausgestellt.
Bestimmte Länder sind von der Pflicht des Schengen-Visums für Kurzaufenthalte ausgenommen, darunter Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Israel, Japan, Mexiko, Neuseeland, Kanada, Südkorea, den USA, Singapur und Hongkong. Staatangehörige von einigen dieser Länder brauchen nicht einmal das nationale Visum für längere Aufenthalte in Deutschland: dies gilt für Australien, Israel, Kanada, Japan, Neuseeland, Südkorea und die USA.
Es ist möglich, ein Schengen-Visum oder ein nationales Visum während des Aufenthalts in Deutschland zu verlängern. Dafür müssen allerdings glaubwürdige persönliche, arbeitsbedingte, medizinische oder andere Gründe vorliegen.
Schon für das Schengen-Visum ist eine umfangreiche Dokumentation nötig. So muss der Antragsteller für die Dauer seines gesamten Aufenthalts eine Krankenversicherung sowie Hotelreservierungen und Belege, dass er für seinen Unterhalt selbst aufkommen kann (mindestens 45 Euro pro Tag), nachweisen. Andernfalls braucht er eine Einladung mit Kostenübernahmeerklärung eines deutschen Bürgers.
Für das Visum braucht man zusätzlich aktuelle Kontoauszüge (am besten der letzten sechs Monate), ein Anschreiben mit dem genauen Reiseverlauf, das Hin- und Rückflugticket bzw. eine entsprechende Reservierung und ein Empfehlungsschreiben des Arbeitgebers. Wer zum ersten Mal nach Deutschland reist, muss außerdem seine Einkommensteuererklärungen der letzten drei Jahre vorlegen.
Je nach Art des Visums sind weitere Dokumente nötig. Für ein Sprachvisum zum Beispiel, also um einen Deutschkurs in Deutschland zu besuchen, braucht man die Anmeldebestätigung der Schule mit Angabe der Dauer des Sprachkurses und der Anzahl der wöchentlichen Unterrichtseinheiten (mindestens 18).
Für ein Arbeitsvisum müssen zwei weitere Anträge ausgefüllt und der Arbeitsvertrag vorgelegt werden. Wer zu seinem Ehepartner in Deutschland ziehen will, muss ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, dafür ist unter anderem eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde erforderlich.
Angehörige von Staaten, die hier nicht aufgeführt sind, benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland, solange sie sich nicht länger als 90 Tage pro Halbjahr im Bundesgebiet aufhalten. Zudem dürfen sie während dieses Zeitraums keine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Unter Umständen gilt die Visumfreiheit nur für bestimmte Pässe wie biometrische Pässe. Mehr Informationen dazu gibt es auf dieser Seite vom Auswärtigen Amt.
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