Die Thüringer Allgemeine (TA), die Thüringische Landeszeitung (TLZ) und die Ostthüringer Zeitung gehören zur Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH. Wenn Sie zum Beispiel mit einer Preiserhöhung nicht einverstanden sind, finden Sie hier die wichtigsten Informationen zur Kündigung Ihres Abonnements der TA, der TLZ oder der OTZ.
Die Kündigung einer dieser Zeitungen muss schriftlich erfolgen. Verfassen Sie ein Anschreiben, in dem Sie das Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt beenden. Weisen Sie außerdem darauf hin, dass mit der Kündigung die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung des Zahlungsauftrags ungültig wird. Vergessen Sie nicht, Ihre Kundennummer bzw. Abo-Nummer anzugeben.
In den AGB der Mediengruppe Thüringen heißt es:
"Ein Vertrag mit vereinbarter Mindestbezugsdauer kann erstmals mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der Mindestbezugsdauer gekündigt werden. Im Übrigen sind Kündigungen jeweils zum Ende eines Quartals mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen möglich."
Während der Mindestbezugsdauer ist eine ordentliche Kündigung also nicht möglich. Es bleibt die Möglichkeit der Kündigung aus wichtigem Grund.
Richten Sie Ihre schriftliche Kündigung der Thüringer Allgemeinen, der Thüringischen Landeszeitung oder der Ostthüringer Zeitung an den Abo-Service des Verlags unter dieser Adresse:
Mediengruppe Thüringen Verlag GmbH
Leserservice
Gottstedter Landstraße 6
99092 Erfurt
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