Viele Eltern sind berufstätig und geben Ihre Kinder deshalb zur Betreuung in einen Kindergarten oder eine Kindertagesstätte (Kita). Wann darf man den Vertrag mit der Kita vorzeitig, eventuell sogar vor Inkrafttreten kündigen?
Grundsätzlich hängt es vom Kindergartenvertrag und von dessen Gestaltung ab, ob und wann die beiden Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten können. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) muss eine Kündigungsklausel enthalten sein.
Eine ordentliche Kündigung ist übrigens auch schon vor Antritt der tatsächlichen Betreuung möglich, etwa wenn die Eltern sich den Kita-Platz schon Monate vorher gesichert haben, sich dann aber ihre Lebensumstände ändern. Allerdings läuft die Kündigungsfrist erst ab dem vereinbarten Vertragsbeginn.
Eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ist immer dann möglich, wenn Ihnen das Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann (§ 626 BGB). Was zumutbar ist und was nicht, ist dabei natürlich Auslegungssache und nicht selten müssen am Ende die Gerichte darüber urteilen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich das Kind schon während der Eingewöhnung nicht wohlfühlt und die Eltern den Vertrag deshalb auflösen möchten. In einem Urteil vom 28. Juli 2015 hat das Amtsgericht Bonn entschieden, dass Eltern in einem solchen Fall den Kita-Vertrag fristlos kündigen dürfen (Az. 114 C 151/15).
Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn der Kindergarten vertraglich vereinbarte Leistungen nicht erbringt.
Ist ein Kindergartenwechsel wegen des Umzugs der Eltern unausweichlich, zeigen sich die meisten Kitas kulant. Manchmal ist ein Umzug sogar ausdrücklich als Grund für eine außerordentliche Kündigung im Vertrag genannt. Allerdings kommt es hierbei auch darauf an, wie weit der neue Wohnort entfernt liegt.
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Name des Kindergartens
Vor- und Nachname des Leiters
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
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Betreff: Fristlose Kündigung des Kindergartenplatzes meiner Tochter wegen Umzug
Sehr geehrte/r Frau/Herr _____ ,
leider muss ich den Kindergartenplatz meiner Tochter ____ _______ bei Ihnen fristlos kündigen, da ich beruflich bedingt kurzfristig in eine andere Stadt umziehen muss.
Meine Tochter besucht die Gruppe der Erzieherin _____ _______ .
Eine Kopie der neuen Meldebescheinigung füge ich diesem Schreiben bei.
Ferner widerrufe ich hiermit die im Zuge des Vertrags erteilte Einzugsermächtigung.
Schicken Sie mir bitte die Kündigungsbestätigung schnellstmöglich zu.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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