Rückgabe der SIM-Karte nach Kündigung oder Widerruf

Nach Kündigung oder Widerruf eines Mobilfunkvertrags stellt sich die Frage, ob der Kunde die zugehörige SIM-Karte an den Anbieter zurückschicken muss. Hier erfahren Sie, was der Gesetzgeber und die AGB der Netzbetreiber dazu sagen.

Darf der Anbieter die Rücksendung der SIM-Karte verlangen?

SIM-Karten werden von den Mobilfunkanbietern wie Telekom, Vodafone oder O2 an ihre Kunden im Zusammenhang mit Postpaid- oder Prepaid-Tarifen ausgegeben und müssen für ihre Nutzung aktiviert werden.

Wenn ein Vertrag durch Kündigung oder Widerruf endet, wird die zugehörige SIM-Karte von den Netzbetreibern deaktiviert und kann nicht mehr genutzt werden. Auch wenn sich der Betreiber das Eigentum an der SIM-Karte vorbehält, ist sie durch die Deaktivierung wirtschaftlich wertlos.

In diesem Sinne haben das Landgericht Kiel in einem Urteil von 2013 (Az 4 O95/13) und das Oberlandesgericht Schleswig in einem Urteil von 2015 (Az 2 U 6/14) festgestellt, dass Mobilfunkanbieter ihre Kunden nicht zwingen dürfen, gebrauchte SIM-Karten an den Anbieter zurückzusenden, und andernfalls Schadenersatz oder ein Pfand zu fordern.

Allerdings hat auch der Kunde kein Rückgaberecht zum Beispiel einer Prepaid-Karte, um damit auch sein Geld zurückzuerhalten, falls er sie in einem Shop gekauft hat.

AGB und Rücksendung von Geräten

In der Vergangenheit hatten die folgenden Unternehmen in ihren AGB eine Rücksendung der SIM-Karte gefordert: Congstar, eine Tochtergesellschaft der Telekom Deutschland, Blau, ein Dienst von Tele¬fóni¬ca Ger¬many (O2), Simfinity, eine Marke der ProSiebenSat.1 Media SE, die das Netz von Telefónica Germany mit Blau-Tarifen nutzt, sowie Talkline, eine Marke von Mobilcom-Debitel.

Verbraucherschutzverbände hatten in den oben genannten Gerichtsprozessen gegen Talkline geklagt, das in seinen AGB ein Pfand bei Nicht-Zurücksenden der SIM-Karte und eine Nichtnutzungsgebühr verlangt hatte. Nach den Urteilen verschwanden entsprechende Regelungen aus den AGB von Talkline und allen anderen Anbietern.

Mit dem Vertrag gemietete und nicht oder nicht vollständig bezahlte Geräte muss der Kunde aber selbstverständlich an den Mobilfunkanbieter zurückgeben. Die Adresse und eine Vorlage dafür finden sich üblicherweise in den AGB des jeweiligen Anbieters.

Vereinzelt wird der Kunde, vor allem nach einem Widerruf, vom Anbieter immer noch aufgefordert, das gemietete Gerät und die SIM-Karte zurückzusenden. Wird das Gerät ohne die SIM-Karte zurückgeschickt, passiert aber nichts.

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