Ein Testament ist eine sensible Angelegenheit. Es dient dazu, mögliche Streitigkeiten um den Nachlass des Verstorbenen zu beseitigen, aber manchmal will der Erblasser damit auch eine oder mehrere bestimmte Personen von seinem Erbe ausschließen. In diesem Artikel erfahren Sie das Wichtigste zum Thema Enterbung.
Es ist äußerst wichtig, dass die Erben im Testament deutlich und ausführlich genannt werden. Das Testament darf keine Spekulationen zulassen über die Frage, wer was erbt. Es muss alle Unklarheiten aus dem Weg räumen.
Zudem ist es von Bedeutung, das Testament als solches zu betiteln, um Missverständnisse von vornherein zu vermeiden. Der letzte Wille muss zeitlich und örtlich eingeordnet werden können.
Will der Erblasser einen gesetzlichen Erben, zum Beispiel einen Sohn, enterben, muss er dies ausdrücklich in seinem Testament hervorheben und anordnen, dass diese bestimmte Person als Erbe ausgeschlossen sein soll. Dies wird als Negativtestament bezeichnet. Die Angabe von Gründen ist dabei nicht erforderlich. Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass der Betroffene gar nichts erbt, da er grundsätzlich immer seinen Pflichtteil erhält. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den Pflichtteil zu entziehen.
Bei jeder Enterbung durch ein Testament sollte der Erblasser ausdrücklich bestimmen, ob sich die Enterbung auch auf die Abkömmlinge des ungeliebten Erben bezieht. Wollen Sie den Erben einschließlich seiner Abkömmlinge enterben, sollten Sie Folgendes in Ihr Testament schreiben:
“Hiermit enterbe ich _____ _______ [Vor- und Nachname der zu enterbenden Person] und seinen/ihren ganzen Stamm.“
Wollen Sie lediglich die ungeliebte Person, nicht jedoch deren Abkömmlinge enterben, sollte Ihr Testament folgende Formulierung enthalten:
“Hiermit enterbe ich _____ _______ [Vor- und Nachname der zu enterbenden Person]. Auf seinen/ihren Erbteil setze ich seine/ihre Abkömmlinge nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ein.“
Zum Schluss muss der letzte Wille mit Vor- und Zuname handschriftlich unterschrieben werden.
Im Folgenden finden Sie ein Beispiel für ein Negativtestament. Im spezifischen Fall möchte ein Erblasser seine Ehefrau enterben und seine Kinder als Alleinerben einsetzen:
Zu meinen Alleinerben setze ich, _____ _______ [Vor- und Nachname des Erblassers], geboren am __.__.____ , zu gleichen Teilen meine beiden Kinder _____ _______ [Vor und Nachname des ersten Kindes], geboren am __.__.____ , und _____ _______ [Vor- und Nachname des zweiten Kindes], geboren am __.__.____ , als Alleinerben ein.
_____ _______ [Vor- und Nachname der zu enterbenden Person] enterbe ich. Weiterhin mache ich von § 2333 BGB Gebrauch und entziehe ihr den Pflichtteil. Grund dafür ist _______ [zum Beispiel schweres vorsätzliches Vergehen].
Ort, Datum
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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