Nach einer Kündigung oder Eigenkündigung muss die ordentliche Abwicklung der noch offenen Verbindlichkeiten schriftlich festgehalten werden. Dazu dient die sogenannte Ausgleichsquittung.
Nach dem geltenden Arbeitsrecht muss ein Arbeitgeber seinem Beschäftigten nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses alle dessen Arbeitspapiere aushändigen, darunter Arbeitszeugnis, Lohnsteuerkarte, Versicherungsnachweisheft und Urlaubsabgeltung. Der Arbeitnehmer ist seinerseits gemäß § 368 BGB dazu verpflichtet, mit einer Ausgleichsquittung den Empfang der Dokumente zu bestätigen.
Nicht selten will sich der Arbeitgeber mit solch einer Quittung aber auch gegen eine mögliche Klage vor dem Arbeitsgericht oder weitere Forderungen des Arbeitnehmers (zum Beispiel eine Abfindung) absichern. Manchmal sind in der Quittung sogar Formulierungen wie aus einem Aufhebungsvertrag versteckt.
Prüfen Sie also daraufhin die Quittung, wenn Sie Ihnen vom Arbeitgeber vorgegeben wird und unterschreiben Sie grundsätzlich keinen Verzicht auf Klage oder Kündigungsschutz, nur wenn Sie das ausdrücklich wünschen und dann in einer gesonderten Erklärung. Wegen der Eindeutigkeit nennen Sie das Dokument auch lieber nicht Ausgleichsquittung, sondern besser nur Empfangsbestätigung.
Hiermit bestätige ich _____ _______ [Vor und-Nachname des Arbeitnehmers], Mitarbeiternummer _______ , _______ [ausgeübter Beruf] in der Abteilung _______ der Firma _____ , nach dem Ende meines Arbeitsverhältnisses die unten aufgeführte Papiere und Abrechnungen ordnungsgemäß erhalten zu haben:
Lohnsteuerkarte für das Jahr 20__
Arbeitsbescheinigung für die Arbeitsagentur
Arbeitszeugnis
Urlaubsbescheinigung
Gehaltsabrechnung für den Monat _____
Das noch ausstehende Gehalt sowie die Abgeltung von Urlaub und Überstunden in Höhe von insgesamt _____ Euro habe ich per Scheck bekommen.
Ich bestätige die Richtigkeit der Gehaltsabrechnung, Urlaubs- und Überstundenabgeltung.
Ort, Datum
_______ [handschriftliche Unterschrift]
Vor- und Nachname des Arbeitnehmers
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