Wenn Sie Ihr Bankkonto aufgelöst haben, müssen Sie sämtliche Einzugsermächtigungen widerrufen, um zu vermeiden, dass die Bank weiter bestehende Lastschriftaufträge nicht ausführen kann und Ihre Rechnungen nicht bezahlt werden. Auch wenn Sie einfach nicht mehr per Bankeinzug bezahlen möchten, können Sie die Ermächtigung dazu widerrufen, vorausgesetzt der Bankeinzug war keine Bedingung des betreffenden Zahlungsvertrages.
Um eine Einzugsermächtigung zu widerrufen, müssen Sie die oder das Unternehmen (zum Beispiel Mobilfunkanbieter wie Vodafone, O2 oder die Telekom), denen oder dem Sie eine Erlaubnis zum Bankzeinzug erteilt haben, kontaktieren und die Einzugsermächtigung auflösen. Bei einem Bankwechsel können Sie dabei ggf. gleich eine Einzugsermächtigung für Ihr neues Konto erteilen. Dafür geben Sie am besten Ihre SEPA-Bankverbindung an.
Grundsätzlich gibt es keine Frist für den Widerruf einer Einzugsermächtigung.
Ist die Einzugsermächtigung widerrufen, muss der Kunde darauf achten, seine Rechnungen per Überweisungen fristgerecht zu bezahlen. Haben Sie eine Einzugsermächtigung bereits widerrufen und wird von einem weiter bestehenden Konto trotzdem weiterhin automatisch abgebucht, können Sie den Betrag von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.
Um Ihre Einzugsermächtigung zu kündigen, können Sie die folgende Vorlage verwenden.
Vor- und Nachname des Kunden
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Name und Anschrift des Unternehmens
.
Betreff: Widerruf der Einzugsermächtigung mit der Vertragsnummer _______
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung die von mir erteilte Einzugsermächtigung zugehörig zum Vertrag mit der Vertragsnummer _______ .
Meine persönlichen Bankdaten lauten wie folgt:
Kontoinhaber: _____ _______ [Vor- und Nachname]
IBAN: _______
BIC: _______
Ich bitte Sie um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
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