Wer in Deutschland aus der Kirche austreten möchte, kann dies ab dem 14. Geburtstag ohne Zustimmung der Eltern tun. Zwar zahlt man nach einem Austritt keine Steuer mehr an die Kirche, aber es gibt auch Nachteile.
Bei welchem Amt der Kirchenaustritt zu erfolgen hat, hängt vom Bundesland ab, in dem man wohnt. In Berlin, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (NRW) ist das Amtsgericht für den Kirchenaustritt zuständig. In Hessen gehen Austrittswillige zum Bürgeramt oder zu den Meldebehörden. In den übrigen Bundesländern, zum Beispiel Bayern, muss man ein entsprechendes Formular beim Standesamt ausfüllen.
Notwendig ist das persönliche Erscheinen mit Personalausweis (oder Reisepass mi letzter Meldebescheinigung). Ein Stammbuch muss man nur mitbringen, wenn man den Eintrag zur Konfession darin ändern lassen möchten. Einen Grund für den Kirchenaustritt muss man nicht angeben.
Man erhält dann als Beleg eine Austrittsurkunde, die man aufbewahren muss. Die Urkunde ist zum Beispiel bei einem Wohnortwechsel vorzuzeigen oder als Kopie ans Finanzamt einzuschicken, falls dieses weiterhin die Kirchensteuer vom Gehalt abzieht.
Der Austritt selbst kostet meist eine Verwaltungsgebühr zwischen 5 und 60 Euro. Nur in Berlin und Brandenburg ist der Kirchenaustritt kostenlos.
Für die katholische Kirche verliert man mit dem Kirchenaustritt auch seinen Glauben. Mit dem Austritt hat man nicht mehr die mit der Konfessionszugehörigkeit verbundenen staatlichen Pflichten, wie die Zahlung der Kirchensteuer, und man verliert die Kirchenrechte. So kann man nicht mehr kirchlich heiraten oder beerdigt werden, die Kinder können nicht mehr in einen kirchlichen Kindergarten gehen.
Im Allgemeinen Dekret der Deutschen Bischofskonferenz zum Kirchenaustritt von 2012 werden außerdem "die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung" ausgeschlossen. Und der Ausgetretene darf "nicht Taufpate und nicht Firmpate sein".
Während die evangelische Kirche den Wiedereintritt erlaubt, ist dieser in der katholischen Kirche davon abhängig, ob man Reue zeigt und ob die jeweilige Gemeinde zustimmt, den Ausgetretenen wieder aufzunehmen.
Die folgende Erklärung können Sie kopieren und mit Ihren Daten der zuständigen Behörde vorlegen.
Vor- und Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefonnummer
Vertragsnummer
Zuständige Behörde
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
.
Betreff: Austritt aus der katholischen Kirche
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erkläre ich, _____ _______ [Vor- und Nachname], geboren am __.__.___ , meinen Austritt aus der katholischen Kirche.
Anbeit erhalten Sie eine Kopie meines Personalausweises. Des Weiteren bitte ich um die Änderung des Eintrags zur Konfession in meinem Stammbuch, das ich vorlege, und um eine Beleg für meinen Austritt.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
Foto: © ginasanders - 123RF.com