In Deutschland sammelt der Staat eine Steuer auf das Einkommen ein, die er dann an religiöse Gemeinschaften auszahlt: die Kirchensteuer. Aber wer muss Kirchensteuer zahlen?
Kirchensteuerpflichtig sind all diejenigen, die Mitglied in einer der religiösen Gemeinschaft sind, die die Möglichkeit des Kirchensteuereinzugs durch den Staat nutzt. In erster Linie sind das die beiden großen Kirchen: die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die römisch-katholischen Bistümer. Außerdem zahlen noch Mitglieder des Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland, der Freireligiösen Gemeinden (Landesgemeinden Baden, Mainz, Offenbach und Pfalz), der Unitarischen Religionsgemeinschaft Freie Protestanten und der jüdischen Gemeinden.
Grundsätzlich ist es unerheblich, ob Sie Arbeiter, Arzt, Student, Rentner oder Ausländer sind, solange Sie ein Einkommen haben, das in Deutschland versteuert wird.
Mitglied wird man durch den Akt der Taufe (häufigster Fall) oder wenn Sie in die Kirche eintreten. Auch wenn Sie kirchlich heiraten, sind Sie als Ehepaar anschließend kirchensteuerpflichtig.
Die Kirchensteuer und das in manchen Bundesländern bezahlte Kirchengeld können Sie als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben und so einen Teil zurückgezahlt bekommen.
Die Kirchensteuer fällt durch Aufgabe des Wohnsitzes im Gebiet der steuerberechtigten Religionsgemeinschaft weg - wenn Sie zum Beispiel nach Österreich ziehen. Außerdem können Sie die kirchliche Mitgliedschaft mit Wirkung für das staatliche Recht aufgeben (Kirchenaustritt).
Die Höhe des Kirchensteuersatzes hängt vom Wohnort ab. Sie beträgt acht Prozent des Einkommens in Bayern und Baden-Württemberg und neun Prozent in den übrigen Bundesländern.
Der Staat behält einen bestimmten Prozentsatz der Kirchensteuer ein. Am niedrigsten ist dieser Satz in Bayern mit zwei Prozent, im Saarland ist er mit 4,5 Prozent am höchsten. In den meisten Bundesländern sind es drei Prozent.
Sie können einen Kirchensteuer-Rechner verwenden, um zu ermitteln, welche Ersparnis sich bei einem Kirchenaustritt ergibt. Beachten Sie, dass die Ergebnisse nur eine grobe Berechnung der Kirchensteuer darstellen.
Foto: © Simone Voigt - 123RF.com