Hier finden Sie alle Fristen und Formulare für Ihre Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015.
Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2015 ist der 31. Mai 2016. Sollte die Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erfolgen, kann die Erklärung bis zum 31. Dezember 2016 eingereicht werden.
Eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2015 kann sogar bis zum 31. Dezember 2017 abgegeben werden.
Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2015
Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung 2015
Einkommensteuer-Mantelbogen (ESt 1A)
Anlage EÜR - Anlageverzeichnis
Anlage EÜR - Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen
Einkommensteuer-Mantelbogen für beschränkt Steuerpflichtige (ESt 1C)
Anlage 34a (Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG)
Anlage AUS - Ausländische Einkünfte und Steuern
Anlage AV - Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG
Anlage FW - Förderung des Wohneigentums
Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen
Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Anlage R - Renten und andere Leistungen
Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Anlage SO - Sonstige Einkünfte
Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Anlage Vorsorgeaufwand - Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu Altersvorsorgebeiträge
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