Verschwiegenheitsklausel über die Höhe des Gehalts

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie ihr Gehalt offenlegen und mit Freunden oder Arbeitskollegen über die Höhe ihrer Vergütung reden dürfen. Hier finden Sie Informationen aus dem Arbeitsrecht bezüglich der Schweigepflicht.

Verschwiegenheitsklausel im Arbeitsvertrag

Der Arbeitgeber kann im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel festlegen. Dabei geht es meist um ein wirtschaftliches Interesse des Arbeitgebers. Bestimmte Techniken, Rezepte oder persönliche Daten sollen als Betriebsgeheimnis gewahrt werden.

Enthält ein Arbeitsvertrag nur eine allgemeine Verschwiegenheitsklausel zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, darf der Arbeiter über sein Gehalt sprechen.

Schweigepflicht über das Gehalt im Arbeitsvertrag

In manchen Fällen verpflichtet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer explizit im Arbeitsvertrag dazu, nicht über seine Vergütung zu reden. Dazu hat allerdings das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 21. Oktober 2009 (Az. 2 Sa 183/09) entschieden, dass eine solche arbeitsvertragliche Klausel unwirksam ist, da sie den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligt. Es kann also kein Kündigungsgrund sein, wenn ein Mitarbeiter über sein Gehalt spricht.

Der Arbeitgeber ist bei der Lohngestaltung dem Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet und ohne entsprechendes Gespräch mit den Kollegen kann die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht überprüft werden. Zudem verstößt eine Klausel, die zum Stillschweigen über die Gehaltshöhe verpflichtet, gegen die Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz). Wenn Gewerkschaften keine Mitteilung über die Gehaltshöhe erhalten, können sie keine sinnvollen Arbeitskämpfe durchführen.

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