In manchen Fällen kann es sein, dass ein Vaterschaftstest durchgeführt werden muss, wenn der Vater bereits verstorben ist. Diese Vaterschaftsanerkennung im Falle eines verstorbenen Vaters ist vor allem bei Erbangelegenheiten wichtig.
Generell gilt, dass der Nachweis einer Vaterschaft im Zuge eines Vaterschaftsfeststellungsverfahrens gemäß § 1600d BGB erfolgen kann.
Das Oberlandesgericht Oldenburg untersuchte einen Fall der Zumutbarkeit eines Vaterschaftstests für die anderen Kinder. Da das Ergebnis des Vatersschaftstests eventuell Nachteile für die leiblichen Kinder des verstorbenen Vaters mit sich bringen konnte (zum Beispiel bezüglich eines Anspruchs auf Pflichtteil), erklärten sie die Entnahme von Genmaterial für unzumutbar. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied in seinem Urteil vom 15. August 2017, dass andere Kinder nach dem Tod des Vaters verpflichtet werden können, Genmaterial abzugeben, damit die Abstammung des Kindes geklärt werden kann (Az. 4 UF 106/17).
Ist ein Vater bereits verstorben und ist es nach einer Einäscherung und Bestattung nicht mehr möglich, Genmaterial des Verstorbenen zu entnehmen, können DNA-Tests zur Feststellung der Vaterschaft durchgeführt werden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Hat der Verstorbene Geschwister, kann ein DNA-Test an diesen durchgeführt werden, um zu bestimmen, ob eine leibliche Beziehung besteht. Dieser Test ist möglich, da die DNA von Geschwistern sehr ähnlich ist.
Sind noch Elternteile des verstorbenen Vaters am Leben, kann auch das DNA-Profil der Großeltern mit dem DNA-Profil des Kindes verglichen werden. In der Regel kann die Abstammung durch diesen Test relativ genau bestätigt werden.
Hat der Verstorbene Vater noch andere Kinder, kann deren DNA-Profil mit dem des Kindes verglichen werden. Es ist sinnvoll, hierbei auch das DNA-Profil der bekannten Mutter zu analysieren. Auch durch diesen DNA-Test kann die Abstammung des Kindes bestätigt werden.
Foto: © Karel Miragaya - 123RF.com