Die Mehrheit der erwerbstätigen Deutschen muss Einkommensteuer bezahlen. Die Höhe dieser Steuer unterscheidet sich jedoch nicht nur je nach Höhe des Einkommens, sondern auch nach dem Jahr, in dem es erwirtschaftet wurde. In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der Einkommensteuer-Tarifbelastung der Jahre 1958 bis 2015. Beachten Sie, dass das Jahr 2015 zwar nicht aufgeführt wird, für dieses Jahr jedoch die gleichen Tarife galten wie für das Jahr 2014.
In den folgenden zwei Tabellen können Sie ablesen, wie hoch Ihre Einkommensteuerbelastung ist, wenn Sie ein Einkommen in einer gewissen Höhe haben. Eine alleinstehende Person mit einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro hätte im Jahre 1958 eine Einkommensteuer von 15.704 Euro bezahlt. Im Jahre 2010 waren es 9.007 Euro.
Die Grundtabelle gilt für alleinstehende Erwerbstätige:
Die Splittingtabelle gilt für verheiratete Erwerbstätige im Rahmen des Ehegattensplitting:
Die Durchschnittsbelastung ist der Prozentsatz der Einkommensteuer am zu versteuernden Einkommen. Wie oben beschrieben musste 1958 ein alleinstehender Erwerbstätiger mit einem Einkommen von 40.000 Euro eine Einkommensteuer in Höhe von 15.704 Euro entrichten. Teilt man die Höhe der Einkommensteuer durch die Höhe des Einkommens erhält man eine Durchschnittsbelastung von 39,3 Prozent.
Die Grundtabelle für die Durchschnittsbelastung sieht wie folgt aus:
Die Splittingtabelle für die Durchschnittsbelastung sehen Sie hier:
Die Grenzbelastung gibt an, mit wie viel Prozent der letzte hinzuverdiente Euro besteuert wird. Dieser Kennwert bezieht sich also im Gegensatz zur Durchschnittsbelastung nicht auf das gesamte zu versteuernde Einkommen.
Die Grenzbelastung für Alleinstehende können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Im Folgenden wird die Grenzbelastung in der Splittingtabelle aufgeführt:
Das Bundesfinanzministerium bietet detailliertere Einkommensteuertabellen für die Jahre 2016 und 2017, die als PDF heruntergeladen werden können. Außerdem steht ein Einkommensteuerrechner zur Verfügung, mit dem Sie für Ihren persönlichen Einzelfall die Höhe der Einkommensteuer und ggf. einer Rückerstattung berechnen können.
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