Im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) organisieren 15 Landkreise und 11 Städten im Rhein-Main-Gebiet ihren öffentliche Nahverkehr gemeinsam. Dazu gehören die Städte Frankfurt am Main, Wiesbaden und Mainz sowie Teile von Darmstadt und Gießen. Unter den verschiedenen Fahrscheinen bietet der RMV auch eine Jahreskarte an. Hier erfahren Sie, wie man dieses Ticket kündigt.
Die Bedingungen für die Nutzung und Kündigung der Jahreskarte des Rhein-Main-Verkehrsverbunds sind in den AGB festgelegt. Die Jahreskarten werden von den verschiedenen im Verkehrsverbund organsierten Unternehmen ausgegeben entweder als Chipkarte oder als Papierfahrscheine ausgegeben. Zum RMV gehören zum Beispiel die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) und die Offenbacher Verkehrsbetriebe (OVB).
Punkt 11 der AGB regelt die Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dort heißt es:
"Das Jahreskarten-Abonnement ist unbefristet. Es kann zu jeder Zeit ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung durch das Unternehmen gegenüber dem Vertragspartner wirkt insbesondere im Falle einer fristlosen Kündigung gem. Ziff. 13.3 auch gegenüber dem/der jeweiligen Nutzer/Nutzerin der Jahreskarte.
Fällt der Termin der Kündigung auf das Ende der Gültigkeit einer aktuell gültigen Jahreskarte, endet das Jahreskarten-Abonnement zeitgleich mit der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte. Liegt der Termin der Kündigung vor dem regulären Ende der Gültigkeit einer Jahreskarte (vorzeitige Beendigung), enden das Jahreskarten-Abonnement und die Gültigkeit von persönlichen Jahreskarten und von Jahreskarten auf Chipkarten automatisch zu diesem Termin.
Die vorzeitige Beendigung eines Abonnements mit einer nicht personalisierten (übertragbaren) Papier- oder Plastikfahrkarte setzt zwingend die Rückgabe der Fahrkarte zu dem Kündigungstermin voraus. Unterbleibt die Rückgabe (z. B. im Verlustfall; vgl. Ziffer 12.c), endet das Abonnement erst mit dem Ende der Gültigkeit der aktuellen Jahreskarte."
Bedenken Sie vor der Kündigung, dass die Jahreskarte auch viele Vorteile hat, wie die Mitnahme einer erwachsenen Person abends und an Wochenenden und Feiertagen sowie beliebig vielen Kindern unter 15 Jahren.
Ihr schriftliches Kündigungsschreiben können Sie an diese Adresse richten:
Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH
Alte Bleiche 5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192-2940
Fax: 06192-294900
Hier finden Sie ein Muster für ein Kündigungsschreiben an ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs.
Foto: © Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH.