Generell muss bei Sky-Verträgen die vereinbarte Vertragslaufzeit eingehalten werden und damit auch die ordentliche Kündigungsfrist zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei Preiserhöhungen gibt es aber unter bestimmten Umständen ein Sonderkündigungsrecht.
Verträge mit dem Pay-TV-Sender Sky haben eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten, je nach gewähltem Abonnement. Wird das Abo nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um weitere 12 Monate.
Sky behält sich das Recht vor, den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag anzupassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen.
Dies ist der Fall bei unerwarteten Kostensteigerungen für Programmlizenzen, Signalübertragung, die technische Infrastruktur, Kundenservice und sonstige Umsatzkosten sowie allgemeine Verwaltungskosten.
Dabei darf Sky eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens ein Mal innerhalb eines Kalenderjahres vornehmen.
Beläuft sich die Erhöhung auf mehr als fünf Prozent, gewährt Sky dem Kunden ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht.
Sky informiert den Kunden über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Im Rahmen dieser Mitteilung weist Sky den Kunden auch auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die entsprechende Kündigungsfrist hin sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen nach Zugang der Mitteilung und der Vertrag wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung aufgelöst. Das Sonderkündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses.
Kündigt der Kunde nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.
In seinen AGB verpflichtet sich Sky zu einer Senkung des Abonnementbeitrags, wenn und soweit sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten verringern. Die Preissenkung hat dem Betrag der Gesamtkostenverringerung zu entsprechen.
Unabhängig von den Regelungen zur Preisanpassung wegen Kostensteigerung oder -senkung ist Sky für den Fall einer Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechtigt und für den Fall einer Senkung der gesetzlichen Mehrwertsteuer verpflichtet, den Abonnementbeitrag entsprechend anzupassen.
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