Der Verband der Beschäftigten der Obersten und Oberen Bundesbehörden e.V. (VBOB) ist eine von 43 Mitgliedsgewerkschaften der Dachgewerkschaft der Beamten DBB Beamtenbund und Tarifunion (früher Deutscher Beamtenbund). Hier erfahren Sie, wie Sie aus dem Verband austreten können.
Zur freiwilligen Kündigung einer VBOB-Mitgliedschaft heißt es in der Satzung:
"Der Austritt ist dem Bundesvorstand schriftlich mitzuteilen. Er ist zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen zulässig."
Postanschrift:
VBOB Bundesvorstand
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
Telefon: 0228-9579653
Fax: 0228-9579654
E-Mail: vbob@vbob.de
Wenn Sie nicht mehr Mitglied der Gewerkschaft sein wollen, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Vorlage.
Vor- und Nachname des Mitglieds
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Mitgliedsnummer
VBOB Bundesvorstand
Dreizehnmorgenweg 36
53175 Bonn
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Betreff: Kündigung meiner VBOB-Mitgliedschaft mit der Nummer _____
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine oben genannte Mitgliedschaft fristgerecht zum __.__.20__ .
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Kündigungsbestätigung zu.
Meinen VBOB-Mitgliedsausweis reiche ich nach Ende der Mitgliedschaft nach.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
Foto: © Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB) im dbb beamtenbund und tarifunion.