Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) vertritt die Interessen aller Beschäftigten bei der Polizei. Sie ist eine Partnergewerkschaft vom Deutschen Beamtenbund (DBB).
Die Deutsche Polizeigewerkschaft bietet eine Reihe von Leistungen für ihre Mitglieder. Neben den typischen Gewerkschaftsaufgaben in Bezug auf Arbeitnehmerrechte kümmert sich eine eigene Service GmbH um vergünstige Konditionen für einen Handyvertrag, einen Festnetzanschluss und ein Sky-Abo. Auch ein Auto können Mitglieder über Aktionsangebote wesentlich preisgünstiger erwerben.
Die Mitgliedschaft in der DPolG kann in der Regel durch Tod, Austritt oder Ausschluss beendet werden. Die DPolG ist in Landesverbände gegliedert, zum Beispiel Landesverband Baden-Württemberg (DPolG BW) oder Landesverband Berlin (DPolG Berlin). Die Austrittserklärung muss gegenüber dem zuständigen Landesverband erfolgen. Da die Landesverbände jeweils ihre eigene Satzung haben, kann die Kündigungsfrist unterschiedlich sein. So heißt es in der Satzung der DPolG BW: "Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Quartals." Im Landesverband NRW (Nordrhein-Westfalen) gelten sechs Wochen zum Quartalsende.
Die Bundesgeschäftsstelle der DPolG ist folgendermaßen zu erreichen:
Postanschrift:
Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG im DBB
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Telefon: 030-47378123
Fax: 030-47378125
E-Mail: dpolg@dbb.de
Wenn Sie der Gewerkschaft den Rücken kehren wollen, kopieren Sie sich das folgende Schreiben und schicken es ab.
Vor- und Nachname des Mitglieds
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Mitgliedsnummer
DPolG Landesverband
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
.
Betreff: Kündigung meiner DPolG-Mitgliedschaft mit der Nummer _____
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine oben genannte Mitgliedschaft fristgerecht zum __.__.20__ .
Bitte senden Sie mir die schriftliche Kündigungsbestätigung zu.
Meinen DPolG-Mitgliedsausweis füge ich bei.
Mit freundlichen Grüßen,
_______ [handschriftliche Unterschrift]
Foto: © Deutsche Polizeigewerkschaft.