Wenn Sie einen Gebrauchtwagen verkaufen, stellt sich die Frage, welche Papiere der Käufer bei der Übergabe von Ihnen bekommt. Hier finden Sie eine Checkliste, die für Verkäufer und Käufer nützlich ist, um keine Unterlagen zu vergessen. Diese gilt auch für einen Autoverkauf durch einen Händler.
Zunächst muss der Verkäufer dem Käufer die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) mitgeben. Bei einem alten Auto (Erstzulassung vor 2007) handelt es sich um Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. In diesen Papieren müssen bis zu sechs Vorbesitzer eingetragen sein. In Papieren, die nach 2007 ausgestellt wurden, muss nur noch die Anzahl der Vorbesitzer vermerkt sein.
Es ist ratsam, die Begutachtungsplakette (das sogenannte Pickerl) im Original zu übergeben. Diese Plakette enthält die Protokolle der letzten Begutachtungen und muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden.
Im Serviceheft sollten Sie die Angaben zu den Kilometerständen und Serviceleistungen überprüfen. Ein lückenloser Service-Nachweis ist häufig nötig, wenn später Probleme auftreten, die vom Hersteller behoben werden sollen.
Die Bedienungsanleitung des Autos sowie Anleitungen für Audio- und Navigationssysteme sind wichtig, um das Auto schnell in Betrieb zu nehmen.
Vergessen Sie auch nicht, sich alle Exemplare des Zündschlüssels aushändigen zu lassen. In den meisten Fällen hat ein Auto drei Exemplare des Schlüssels.
Bei einem Gebrauchtwagenkauf lohnt es sich für den Käufer, eine Kopie des Ausweises des Verkäufers zu verlangen und seine Kontaktdaten zu notieren. Im Falle eines Schadens kann es später nützlich sein, den Vorbesitzer zu kontaktieren und ihn zu eventuellen Reparaturen zu befragen, die zuvor ausgeführt wurden.
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