Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist die Voraussetzung für eine Arbeitnehmerüberlassung eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit. Hier finden Sie die Formulare, die für einen entsprechenden Antrag benötigt werden.
Eine Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) oder Leiharbeit liegt vor, wenn ein Arbeitgeber bei ihm beschäftigte Arbeitnehmer einem Dritten für begrenzte Zeit überlässt. Der Verleiher übernimmt die Rechte und Pflichten. Die Dauer einer Arbeitnehmerüberlassung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Allerdings muss die Leiharbeit "vorübergehend" sein (BAG, 10. Juli 2013, Az. 7 ABR 91/11).
Um eine Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen, muss der Arbeitgeber die nachfolgend aufgeführten Formulare in Papierform bei der Bundesagentur für Arbeit einreichen. Die Original-Formulare, die auch auf der Webseite www.arbeitsagentur.de zur Verfügung stehen, können Sie hier direkt herunterladen:
Antrag auf Erlaubnis nach § 2 AÜG und Anlagen
Antrag auf Erlaubnis zur Arbeitnehmer-Überlassung (AÜG 2a )
Angaben zur Baubetriebeeigenschaft (AÜG 2C)
Bescheinigung der Bonität (AÜG 5)
Bescheinigung der Krankenkasse (AÜG 6)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (AÜG 7)
Anzeige der Überlassung nach § 1a AÜG:
Anzeige der Überlassung eines Arbeitnehmers (AÜG 2b)
Foto: © Bundesagentur für Arbeit.