Fahrzeugüberprüfung: Was kommt jetzt auf mich zu?

Gelöst
sternTV - Geändert am 4. Januar 2019 um 05:48
 anonymer Benutzer - 18. Februar 2015 um 16:41
Guten Morgen zusammen!

Habe heute ein schriftliches Schreiben von der Polizei bekommen, "Betreff: Fahrzeugüberprüfung". Telefonisch wurde mir mitgeteilt, dass Fahrerflucht der Auslöser ist.
Unter uns: War vor einem Monat am Steuer betrunken und war gegen einen Straßenbaum gefahren. Was kommt jetzt auf mich zu?

2 Antworten

Ich würde Ihnen unbedingt raten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Der Anwalt wird Akteneinsicht beantragen und kann dann beurteilen, wie groß die Gefahr ist, dass Sie belangt werden. Selbst wenn festgestellt wird, dass Ihr Auto beteiligt war, heißt das noch lange nicht, dass Sie auch gefahren sind.

Hoffentlich haben Sie am Telefon der Polizei noch keine Angaben gemacht.

Wenn der Schaden nur geringfügig war, passiert nicht viel.

Ansonsten: Bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort geht die Sache meistens im Strafbefehlsverfahren ab. Es erfolgt bei Ersttätern zumeist eine Verurteilung zu einer Geldstrafe . Die Fahrerlaubnis wird entzogen und es wird eine Sperre für die Widererteilung angeordnet. In Flensburg gibt es drei Punkte.

Die Haftpflichtversicherung wird zwar den Schden der Gegenseite regulieren, das Geld aber von Ihnen zurück fordern, unabhängig davon, wer gefahren ist.
rosenlady Beiträge 25 Mitglied seit Mittwoch Januar 14, 2015 Status Mitglied Zuletzt online: Mai 27, 2015 15
Geändert am 4. Januar 2019 um 05:50
S.H. hat Recht. Wenn die Polizei dann eventuell auch noch feststellen sollte, dass Sie mehr als 1,1 Promille im Blut hatten, kann u.U. auch noch eine MPU anfallen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Polizei nach mehr als einem Monat noch einen konkreten Promillewert feststellen kann, ist äußerst gering. Dazu müsste sternTV schon selbst so dezidierte Angaben zu seinem Trinkverhalten machen, so dass ein Sachverständiger den Blutalkoholgehalt errechnen kann.

Die 1,1-Promille Grenze hat im Hinblick auf die MPU keine Bedeutung. MPU wird gefordert bei einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille Alkohol im Blut, bei wiederholten Alkoholfahrten (schon ab 0,5 Promille) und wenn die begründete Annahme von Alkoholmissbrauch/Alkoholabhängigkeit besteht.