Testament mit progressiver Steigerung bei fortschreitendem Alter

A.H. - Geändert am 6. Februar 2020 um 00:05
 Gesperrt profil - 6. Februar 2020 um 00:25
Ich möchte meiner Partnerin je älter ich werde umso mehr vererben. Ich möchte nicht, dass meine Partnerin, wenn ich demnächst sterbe, schon alles erbt. Erst wenn ich sagen wir mal 100 werde, soll Sie alles erben. Ich möchte damit erreichen, dass ich gut gepflegt werde und nicht auf mein frühes Ableben gehofft wird. Der andere Anteil soll gemeinnützig verteilt werden. Geht das?

1 Antwort

Hallo,

Sie können ohne Weiteres auflösende oder aufschiebende Bedingungen in Ihrem Testament formulieren. Dabei ist zu bedenken, dass solche Bedingungen nicht sittenwidrig sein dürfen (das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie damit in den persönlichen Lebensbereich eines Erben eingreifen). Und im Ernstfall gibt es nur bei einer auflösenden Bedingung eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Erbe sie auch einlöst. Wenn Sie auf die Verteilung Ihres Vermögens auch nach Ihrem Tod Einfluss ausüben wollen, müssen Sie einen Testamentsvollstrecker einsetzen.

Falls Sie noch andere (gesetzliche) Erben haben und Ihre Partnerin nicht heiraten möchten, sollten Sie diese Vereinbarung statt im Testament besser in einem Erbvertrag beim Notar schriftlich festhalten.

Grundsätzlich ist noch anzumerken, dass "gute Pflege" ja ein sehr dehnbarer Begriff ist und dass eine Partnerin auch nicht dafür zuständig ist, wenn diese Pflege einmal über das hinausgehen sollte, was einem Familienangehörigen zuzumuten ist. Deshalb sollten Sie für Ihre "Pflege" auch in anderer Form vorsorgen und nicht die Aussicht auf ein Erbe dazu benutzen. Dass Ihre Partnerin nur aufgrund dieser Aussicht mit Ihnen zusammenbleibt, ist sicher auch nicht so erstrebenswert.

Gruß vom CCM-Team