Umsatzsteuererklärung: Wo YouTube-Einkünfte eintragen?

Gelöst
Mirai - Geändert am 3. Dezember 2021 um 00:33
 Mirai - 3. November 2021 um 07:08
Guten Tag alle zusammen,

1. Ich bin mir unsicher in welche Zeile ich im Mantelbogen (bei Elster) meine YouTube Einnahmen eintragen muss. Im letzten Jahr habe ich 28.000€ Einnahmen gehabt.
Das Jahr davor aber unter 15.000€

Das heißt für 2020 kann ich ja keine Kleinunternehmerregelung mehr vornehmen.

Meine Vermutung ist Zeile 99 oder ist die falsch? Die Umsatzsteuer wird ja von Google in Irland bezahlt, bin mir nur nicht sicher ob es die richtige Zeile ist.


2. Und dann würde ich gerne wissen wo ich die gezahlten Umsatzsteuern meiner Ausgaben eintragen soll. Also bzgl. des Vorsteuerabzugs.
Da denke ich Zeile 122, aber bin mir da auch nicht sicher.

Vielen Dank im Voraus!
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1 Antwort

Fragesteller45 Beiträge 1 Mitglied seit Montag November 1, 2021 Status Mitglied Zuletzt online: November 1, 2021 1
Geändert am 1. November 2021 um 17:44
Teilantwort, betreffend meine EÜR (nicht den Mantelbogen), da fülle ich Anlage S aus für selbstständige Tätigkeiten, Vermarktung von Tonträgern, (Radio-Wiederholungs-Einnahmen & Gema, GVL, VG-Wort) aus, zusätzlich muss ich eine EÜR dafür abgeben:

in der EÜR steht:

Z63 gez Vorsteuerbeträge (ausgewiesene MWSt auf Rechnungen
von Lieferanten, nach UST-Vorauszahlungsabrechnung,
(netto werte in Spalten 5 Waren, 8 Bürobed 19%,11 IT-Komm, 12 IT-Zubehör, 13 Verpackungsmaterial, 14 Transporte)

die Kennziffer im Formular des Finanzamts dazu ist immer 185!!!!


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meine steuerfreien Einnahmen aus Verkäufen an Kunden aus dem EU-Ausland, von Kunden mit gültiger Umsatzsteuernr
trage ich in der EÜR hier ein:

Z15 Ust-freie Betriebseinnahmen ("ATU") & nicht UST-bare Betriebsein.
( Code 2+26, Privatanteil Tel., CH abz.!! Ust-Erst Code22 (siehe Nr15 EÜR Anlage))
Leistungen in die Schweiz werden in der Schweiz erbracht und sind daher nicht Ust-bar

Kennziffer ist immer 103

Ruf im Finanzamt an, möglichst einfache Fragen stellen, sonst schicken die Dich zum Steuerberater
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Hab's bereits herausgefunden. Falls jemand über dieses Forum stößt und nicht weiter weiß:

YouTube Einnahmen gehören in der Umsatzsteuererklärung in die Zeile 112:
"Nicht steuerbare sonstige Leistungen gem. § 18b Satz 1 Nr.2 UstG"
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