Freiberufler-GbR und angestellt: zwei EÜR?

MM - Geändert am 16. Juli 2022 um 01:04
DasKeRin Beiträge 9 Mitglied seit Freitag Juli 15, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 19, 2022 - 15. Juli 2022 um 15:51

Hallo zusammen!

Ich bin etwas verwirrt bezüglich meiner Einkommensteuererklärung.

Kurz zum Sachverhalt: Mit einer Freundin betreibe ich zu zweit eine Freiberufler-GbR (Katalogberuf, daher nicht im Gewerbeamt angemeldet, sondern beim Finanzamt – zusätzlich Kleinunternehmerregelung, weil unter 21.000 Euro Gewinn). Allerdings sind wir beide auch angestellt und betreiben die "GbR" nebenbei.

Wie läuft jetzt die Steuererklärung für GbR und privat ab? Für das "Unternehmen" haben wir ESt. 1b, UST, sowie die Anlage EÜR abgegeben. So weit so gut.

Für mich als Privatperson habe ich Est. 1a, Anlage S sowie die Anlage N übermittelt. Scheinbar will das Finanzamt jetzt aber auch eine private EÜR von mir über die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit, von meiner Freundin will das Finanzamt dies nicht.

Jetzt zu meiner Frage: Übermittelt man tatsächlich zweimal die EÜR? Einmal privat und einmal für die GbR? Alle Einnahmen der selbständigen Tätigkeit sind ja bereits in Anlage S angegeben. Und falls ja: Wie füllt man dann die EÜR als Privatperson aus, da sich die Gewinne ja unter den Gesellschaftern aufteilen. Gibt man jeden Gewinn mit der Hälfte an? Gibt man die Ausgaben erneut an? Teilt man den Betrag am Ende durch zwei? Denn dann müsste man ja Einnahmen und Ausgaben "frisieren", damit sie auf die Personen der Gesellschaft aufgeteilt sind, würde man aber die gesamten Einnahmen und Ausgaben festhalten, würde das Finanzamt anhand der EÜR ja nicht ausfindig machen können, um wie viele Personen es sich bei der Gesellschaft handelt.

Kann mir da jemand weiterhelfen?

1 Antwort

DasKeRin Beiträge 9 Mitglied seit Freitag Juli 15, 2022 Status Mitglied Zuletzt online: Juli 19, 2022 5
Geändert am 16. Juli 2022 um 01:06

Hallo MM,

vorab: Ich hoffe, du meintest, dass ihr einen UMSATZ von unter 21.000 EUR mit der GbR erzielt habt und nicht einen GEWINN von unter 21.000 EUR.

Solange ihr nicht verheiratet seid, müsst ihr für die GbR eine gesonderte und einheitliche Feststellung (GuE) neben eurer EÜR erstellen und unter Angabe der Steuernummer der GbR übermitteln. In dieser Erklärung wird festgehalten, welcher Gesellschafter wie viel am Gewinn beteiligt ist.

In deiner Einkommensteuererklärung gibst du in der Anlage S an, dass du Beteiligungseinkünfte in Höhe von X EUR hast, nicht Einkünfte aus einer laufenden Tätigkeit. Eine weitere EÜR wird dann nicht nochmal übermittelt.

Am besten telefonierst du mit dem Finanzamt und schilderst denen die Situation. Diese dürften anschließend auf die Erstellung und Übermittlung einer GuE bestehen.


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