Lebensversicherung: Definition und Arten

Zu einer ausgewogenen Vermögensanlage gehört auch die Investition in einen Lebensversicherungsvertrag. Hier wird einfach erklärt, was eine Lebensversicherung ist und worauf Sie beim Vergleich von Lebensversicherungen achten müssen.

Wie funktioniert eine Lebensversicherung?

Der Versicherungsnehmer will mit dem Abschluss einer Lebensversicherung die Absicherung seiner Hinterbliebenen erreichen und/oder seine eigene Altersvorsorge sicherstellen.

Er hat hierzu als Hauptpflicht aus dem Lebensversicherungsvertrag den vereinbarten Versicherungsbeitrag zu bezahlen. Die Versicherungsgesellschaft wiederum verpflichtet sich mit Vertragsabschluss, nach Eintritt des vertraglich festgelegten Versicherungsfalls den vereinbarten Versicherungsbetrag in Form einer Kapitalleistung oder einer Rentenzahlung oder einer sonstigen vereinbarten Leistung zu erbringen.

Vor Abschluss einer Lebensversicherung lohnt es sich, die Angebote verschiedener Versicherungsunternehmen zu vergleichen und den später fälligen Versicherungsbetrag mit einem Rechner auszurechnen.

Nach dem Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags haben Sie als Versicherungsnehmer eine 30-tägige Widerrufsfrist, innerhalb derer Sie von dem Versicherungsvertrag zurücktreten können.

Lebensversicherungsarten

Es gibt verschiedene Arten von Lebensversicherungen. Ein Vergleich lohnt sich, wenn Sie in eine Lebensversicherung investieren wollen.

Todesfallversicherung

Bei der reinen Todesfallversicherung erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung nur im Falle des Todes der versicherten Person.

Es gibt verschiedene Arten von Todesfallversicherungen:

Risikoversicherung

Eine Risikolebensversicherung liegt vor, wenn eine Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft nur dann besteht, wenn der Todesfall während einer bestimmten, begrenzten Vertragslaufzeit eintritt. Hier ist der Eintritt des Versicherungsfalls ungewiss, denn es ist nicht klar, ob der Todesfall der versicherten Person während der im Vertrag genannten begrenzten Vertragslaufzeit erfolgt oder nicht.

Kreditlebensversicherung

Die Kreditlebensversicherung ist insbesondere für Immobilienkäufer ein wichtiger Versicherungsschutz. Sie dient dazu, im Falle des Versterbens des Darlehensnehmers die Restsumme des Darlehens zu tilgen. Damit schützt diese Versicherung einerseits den Darlehensgeber, aber andererseits insbesondere die Erben des Darlehensnehmers.

Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung gibt einen lebenslangen Todesfallschutz. Sie wird in der Regel mit dem Ziel abgeschlossen, die im Todesfall anfallenden Kosten, beispielsweise die der Beerdigung, zu decken.

Erlebensfallversicherung

Die Erlebensfallversicherung führt nur zu einer Leistungspflicht der Versicherungsgesellschaft, wenn die versicherte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt am Leben ist. Erlebt die versicherte Person diesen Zeitpunkt aufgrund vorherigen Versterbens nicht, wird keine Leistung des Versicherers fällig. Die Hinterbliebenen erhalten keine Leistung.

Todes- und Erlebensfallversicherung

Die Todes- und Erlebensfallversicherung wird auch gemischte Versicherung genannt. Sie ist die Kombination einer Risikotodesfallversicherung und einer Erlebensfallversicherung. Fällig wird die Versicherungsleistung mit dem Ableben der versicherten Person oder bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer.

Mit dieser Versicherungsform erhalten Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person einerseits eine Altersvorsorge und andererseits eine Hinterbliebenenversorgung.

Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung besteht die Versicherungsleistung im Erlebensfall der versicherten Person in Form einer Rentenzahlung. Hierbei kann es sich um eine lebenslange Rente handeln.

Im Todesfall hängt die Leistung von der Produktgestaltung der Versicherungsgesellschaft ab. Häufig wird eine Prämienrückgewähr angeboten, das heißt dass im Falle des Todes der versicherten Person die vor Rentenbeginn gezahlten Versicherungsprämien ausgezahlt werden. Dies erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalleistung.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung ist der angebotene Lebensversicherungsschutz an die unmittelbare Beteiligung des Versicherungsnehmers an der Wertentwicklung eines Fondsvermögens gekoppelt.

Daraus ergibt sich als Versicherungsleistung eine Leistung in unbestimmter Höhe, denn die Leistung ist abhängig von der Wertentwicklung des entsprechenden Fonds, in den die Versicherungsbeiträge investiert werden.

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