Für die Altersvorsorge bieten viele Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen an. Das gesparte Geld dieser Kapitalanlage, in die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer einzahlt, kann sich der Arbeitnehmer später auszahlen lassen.
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Leistungen, die ein Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer in Form einer Kapitalanlage erbringt. Die Rechtsgrundlage hierfür ist das Vermögensbildungsgesetz. Vermögenswirksame Leistungen werden vom Staat mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert.
Um die vermögenswirksamen Leistungen zu bekommen, muss der Arbeitnehmer diese beim Arbeitgeber schriftlich beantragen.
Es gibt verschiedene Formen der vermögensbildenden Leistungen. Der Arbeitnehmer kann die Art der vermögenswirksamen Anlage sowie das Institut (zum Beispiel Sparkasse oder ING Diba), bei dem das Geld angelegt werden soll, frei wählen. Ein eventuell bestehender Tarifvertrag kann die Anlageform allerdings beschränken.
Die Arten der vermögenswirksamen Anlagen sind vielfältig. Ebenso unterschiedlich sind die an die einzelne Anlageform geknüpften Voraussetzungen, um unter die vermögenswirksamen Leistungen fallen zu können.
So gibt es beispielsweise die klassische Sparform auf Sparkonten, Anlage in festverzinsliche Schuldverschreibungen, Anlage in Aktien oder Anlage in Fonds oder Banksparpläne. Zudem ist es auch möglich, zwischen einem Bausparvertrag oder einem Arbeitnehmerdarlehen zu wählen.
Eine besondere Form ist die vermögensbildende Lebensversicherung, bei der die Leistungen des Arbeitgebers in einen Kapitalversicherungsvertrag auf den Erlebens- und den Todesfall eingezahlt werden. Die Vertragsdauer beträgt mindestens zwölf Jahre. Die Einzahlungen können durch Leistungen des Arbeitnehmers ergänzt werden.
Die Prämienzahlungen sind als Vorsorgeaufwendungen absetzbar. Dafür müssen die vermögenswirksamen Leistungen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
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