In welchen Fällen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu?

Seit dem 13. Juni 2014 gilt in Deutschland ein neues Widerrufsrecht. In der Regel kann ein Verbraucher vom Widerrufsrecht Gebrauch machen und einen abgeschlossenen Vertrag durch eine Widerrufserklärung rückgängig machen.

Definition des Widerrufsrechts

Die Widerrufsfrist beträgt generell 14 Tage (§ 355 Absatz 2 BGB). In diesem Zeitraum kann der Verbraucher einen Vertrag durch eine eindeutige Widerrufserklärung rückgängig machen. Es reicht dafür nicht aus, die Ware zurückzugeben. Der Unternehmer muss beim Vertragsschluss in einer Widerrufsbelehrung den Zeitpunkt des Fristbeginns angeben.

Widerrufserklärung

Für den Widerruf besteht keine besondere Formvorschrift. Der Verbraucher kann den Widerruf dem Unternehmer gegenüber telefonisch, elektronisch oder auf dem Postweg erklären. Allerdings liegt die Beweislast für die Rechtzeitigkeit des Widerrufs beim Verbraucher. Ein Widerruf per Fax, E-Mail oder Brief bietet sich daher an.

Bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, und bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer den Verbraucher über das Widerrufsrecht informieren, zum Beispiel indem er dem Verbraucher ein Muster für eine Widerrufserklärung übermittelt (§ 312d BGB und Artikel 246a §1 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche).

Widerrufsrecht beim Haustürgeschäft

Die Regelungen zum sogenannten Haustürgeschäft wurden im Jahr 2014 vollkommen reformiert. Unter einer Haustürsituation versteht man einen Vertragsschluss zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der an der Haustür, auf der Straße oder auf einer Kaffeefahrt stattfindet.

Nach § 312 BGB gilt nunmehr das Widerrufsrecht auch für alle Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden. Ein Widerruf kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Unternehmer vom Verbraucher ausdrücklich aufgefordert wurde, sich in die Wohnung des Verbrauchers zu begeben, um eine Sache zu reparieren oder instandzuhalten.

Widerrufsrecht beim Fernabsatzvertrag

Ein Fernabsatzvertrag ist ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt (§ 312c Absatz 1 BGB). Dies gilt zum Beispiel für Verträge, die per Telefon, per Briefverkehr oder online abgeschlossen werden. Auch für diese Verträge gilt das 14-tägige Widerrufsrecht.

Das Widerrufsrecht für digitale Inhalte wurde 2014 reformiert. Digitale Daten können entweder per Download oder auf einem Datenträger bereitgestellt werden. Grundsätzlich gilt auch hier ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Allerdings kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Verbraucher zugestimmt hat, dass der Vertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist ausgeführt wird oder wenn der Verbraucher bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass er mit der Vertragsausführung sein Widerrufsrecht verliert.

Verträge ohne Widerrufsrecht

Es gibt mehrere Konstellationen, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es um die Lieferung von Waren geht, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden sind. Hier wird der Unternehmer geschützt, der eine Sache nach den persönlichen Bedürfnissen des Kunden hergestellt hat, die er nicht an einen anderen Kunden weiterverkaufen könnte.

Auch schnell verderbliche Lebensmittel oder Hygieneartikel, deren Versiegelung beschädigt wurde, können nicht zurückgegeben werden. Sämtliche Ausnahmen sind in § 312g BGB aufgeführt.

Foto: © Jan Mika - 123RF.com

Das Dokument mit dem Titel « In welchen Fällen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu? » wird auf Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der Lizenzvereinbarungen dürfen Sie das Dokument verwenden, verändern und kopieren, wenn Sie dabei Recht-Finanzen deutlich als Urheber kennzeichnen.