Lebensversicherungsverträge sind bis vor ein paar Jahren steuerprivilegiert behandelt worden, das heißt die Versicherungsleistungen wurden unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt.
Die Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes (AltEinkG) hat zu einer erheblichen Einschränkung des Steuerprivilegs für Lebensversicherungen geführt. Demnach muss man auf Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, Steuern zahlen.
Seit 2005 können Kapitallebensversicherungsverträge unter bestimmten Voraussetzungen allerdings noch steuerliche Vergünstigungen erhalten. Dabei wird nur die Hälfte der Erträge besteuert, wenn die Leistungen nach einer Laufzeit von 12 Jahren und nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen.
Bei nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossenen Verträgen ist für die hälftige Besteuerung die Vollendung des 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen erforderlich.
Wie Lebensversicherungen steuerlich behandelt werden, hängt unter anderem davon ab, wann der jeweilige Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen wurde.
Hier einige Versicherungsverträge, die zu unterscheiden sind:
Vor dem 1. Januar 2005 geschlossene Lebensversicherungsverträge
Nach dem 1. Januar 2005 geschlossene Lebensversicherungsverträge
Direktzusagen und Unterstützungskassen
Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds
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