Schenkungsrecht: Schenkung auf den Todesfall

Um seinen Nachlass vorzubereiten, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Ein Erblasser kann zum Beispiel einen Vertrag für eine Schenkung auf den Todesfall zugunsten Dritter abschließen. Hier erfahren Sie, welche Form Sie dafür einhalten und welche Punkte Sie beachten müssen.

Definition der Schenkung auf den Todesfall

Eine Schenkung auf den Todesfall liegt vor, wenn der Erblasser ein Schenkungsversprechen abgibt, das nur eingelöst wird, wenn der Beschenkte den Erblasser überlebt.

Gegenüber der Schenkung unter Lebenden besteht bei der Schenkung auf den Todesfall die Besonderheit, dass die Übergabe des Gegenstands der Schenkung erst nach dem Tod des Schenkenden erfolgen soll.

Dadurch dient die Schenkung auf den Todesfall grundsätzlich demselben Zweck wie ein Testament oder eine andere Verfügung von Todes wegen. Es müssen auch dieselben Formvorschriften eingehalten werden (§ 2301 Absatz 1 BGB).

Eine Schenkung auf den Todesfall wird häufig dann verwendet, wenn es sich um einen persönlichen Gegenstand handelt, mit dem die Erben nicht unbedingt etwas anfangen können und der deswegen einer dritten Person übergeben wird.

Form der Schenkung auf den Todesfall

Der Schenkungsvertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit des Schenkers und des Beschenkten bei einem Notar niedergeschrieben werden (§§ 2301 und 2276 BGB). Muster für einen solchen Vertrag finden Sie ebenfalls beim Notar. Wenn das Schenkungsversprechen nicht beim Notar angefertigt wurde, ist es allerdings auch möglich, dass ein privatschriftliches Schenkungsversprechen in ein privatschriftliches Testament umgedeutet wird (§ 140 BGB).

Gemäß § 2301 Absatz 2 BGB gilt, dass die Vorschriften über Schenkungen unter Lebenden Anwendung finden, wenn der Schenker (zu Lebzeiten) die Schenkung durch Leistung des zugewendeten Gegenstandes vollzieht.

Schenkungsteuer

Wie bei einer Schenkung unter Lebenden wird auch bei einer Schenkung auf den Todesfall die Schenkungsteuer fällig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Steuer wird in dem Kalenderjahr erhoben, in dem der Beschenkte das Geschenk erhält, also wann der Schenkende verstorben ist. Die Höhe der Schenkungsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenkendem und Beschenktem.

Foto: © Kirill Cherezov - 123RF.com

Lesen Sie auch
Das Dokument mit dem Titel « Schenkungsrecht: Schenkung auf den Todesfall » wird auf Recht-Finanzen (www.recht-finanzen.de) unter den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der Lizenzvereinbarungen dürfen Sie das Dokument verwenden, verändern und kopieren, wenn Sie dabei Recht-Finanzen deutlich als Urheber kennzeichnen.