Wird die Lebensversicherung durch den Versicherungsnehmer vorzeitig beendet, spricht man von Rückkauf, sofern nach Vertrag oder Gesetz ein Rückkaufswert vereinbart ist. Ein Rückkauf ist auch bei einer Rentenversicherung (zum Beispiel Riester-Rente) oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich.
Bei der Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags entsteht zu Gunsten des Versicherungsnehmers der Anspruch auf den Rückkaufswert dieses Vertrags. Der Rückkaufswert lässt sich nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnen.
Der Versicherungsnehmer sollte beachten, dass die vorzeitige Vertragsauflösung in der Regel zu finanziellen Verlusten führt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von der Versicherungsgesellschaft häufig nicht einmal das Geld ausgezahlt bekommt, das er während der bereits bestehenden Vertragslaufzeit an Versicherungsbeiträgen eingezahlt hat.
Dies hängt damit zusammen, dass auch bei Lebensversicherungsverträgen von der Versicherungsgesellschaft Kosten erhoben werden, die aus den Versicherungsprämien des Versicherungsnehmers gedeckt werden müssen. Da insbesondere bei Vertragsbeginn ein Großteil der anfallenden Kosten von der Versicherungsgesellschaft geltend gemacht wird, ist gerade zu Beginn des Versicherungsvertrags der Rückkaufswert relativ gering.
Die Gründe für eine vorzeitige Beendigung eines Lebensversicherungsvertrages können vielfältig sein. Häufig ist der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage, die regelmäßigen Versicherungsprämien zu erbringen. In diesen Fällen sollte er erwägen, anstelle der Beendigung des Lebensversicherungsvertrags und der Auszahlung des Rückkaufswerts nicht eher die so genannte Beitragsfreistellung wählt.
Beitragsfreistellung bedeutet, dass der Versicherungsnehmer die Prämienzahlungen einstellt, das Versicherungsvertragsverhältnis allerdings erhalten bleibt und somit weiterläuft. Die Versicherungsgesellschaft passt in diesem Fall auf der Grundlage der bereits eingezahlten Prämien die Versicherungsleistung an, die von ihr im Versicherungsfall erbracht werden muss.
Benötigt der Versicherungsnehmer hingegen Geld und möchte er auf den Wert seines Lebensversicherungsvertrags zugreifen, bietet sich der Verkauf der Lebensversicherung an.
Es gibt Gesellschaften, die sogenannte gebrauchte Lebensversicherungen kaufen, die Versicherungsprämien weiterzahlen und im Versicherungsfall oder bei Fälligkeit des Vertrags die Versicherungsleistung bekommen. Verkauft der Versicherungsnehmer seinen Vertrag an eine dieser Gesellschaften, erhält er in der Regel einen Kaufpreis, der über dem Rückkaufswert liegt.
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