Seit 2013 heißen die GEZ-Gebühren für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Rundfunkbeitrag. Hier erfahren Sie, was Sie bezüglich des Rundfunkbeitrags beachten müssen, auch wenn sie nur einen Computer und keinen Fernseher besitzen.
Seit 2013 muss jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag bezahlen, egal ob es dort einen Fernseher, ein Radio oder nur einen PC gibt. Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel für Hartz IV-Empfänger, Bafög-Empfänger und Taubblinde.
Durch die Reformierung der GEZ-Gebühren ist es nicht mehr möglich, den Rundfunkbeitrag zu umgehen, zum Beispiel indem etwaige Rundfunkgeräte nicht angegeben werden.
Beim Umzug in eine neue Wohnung muss sich der Gebührenzahler anmelden. Eine Anmeldung pro Haushalt reicht aus. So wird zum Beispiel in einer Ehewohnung nur ein Rundfunkbeitrag fällig. Ziehen zwei Personen zusammen, die bereits beide den Rundfunkbeitrag bezahlen, kann eine der beiden beim Beitragsservice kündigen.
Der Rundfunkbeitrag beträgt pro Haushalt 17,50 Euro monatlich, egal wie viele Rundfunkgeräte im Haushalt vorhanden sind. Dieser Beitrag kann monatlich, viertel- oder halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
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