Früher musste jeder GEZ-Gebühren bezahlen, der ein Rundfunkempfangsgerät (zum Beispiel ein Fernseher oder ein Radio) besaß. Im Jahr 2013 wurde die GEZ-Gebühr reformiert. Der Rundfunkbeitrag ist seitdem eine Haushaltsabgabe und wird also für jeden Haushalt fällig.
Durch das Rundfunkgesetz von 2013 wurde die Abgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk (also für Deutschlandradio, ARD und ZDF) vereinfacht, da seitdem jeder Haushalt den Beitrag bezahlen muss.
Vor 2013 kam es häufig vor, dass Beamte der GEZ Kontrollen durchführten, um sich zu versichern, dass keine Rundfunkgeräte in der Wohnung vorhanden waren, die nicht angemeldet waren. Im Rahmen einer solchen Kontrolle war man allerdings nicht verpflichtet, die Beamten in die Wohnung zu lassen. Heute sind diese Kontrollen hinfällig, da jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag zahlen muss, egal ob Rundfunkgeräte vorhanden sind oder nicht.
Der Rundfunkbeitrag muss nur einmal pro Wohnung gezahlt werden, das heißt es muss sich nur eine Person pro Haushalt anmelden. Die anderen volljährigen Bewohner derselben Wohnung können sich schriftlich beim Beitragsservice abmelden.
Wenn ein Beitragzahler stirbt, können die Angehörigen ihn beim Beitragsservice abmelden, wenn er alleine in einer Wohnung gelebt hat. Die Abmeldung kann auch erfolgen, wenn ein Beitragzahler ins Ausland zieht oder mit einem anderen Beitragzahler zusammenzieht, der den Rundfunkbeitrag für den gemeinsamen Haushalt schon bezahlt.
Es ist möglich, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, wenn man bestimmte Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, erhält. Auch Taubblinde und Sonderfürsorgeberechtigte können eine Befreiung beantragen.
Foto: © Beitragsservice.