Ein Einzelunternehmer wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Selbstständiger bezeichnet wird. Hier finden Sie genauere Informationen über diese Unternehmensform.
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Unternehmensform. Der Einzelunternehmer kann alleine tätig sein oder Arbeitnehmer anstellen. Die Arbeitnehmer haben dann einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmer.
Der Einzelunternehmer unterliegt mit dem Gewinn aus seiner Firma der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer.
Der Einzelunternehmer ist für die Geschäftsführung verantwortlich, das heißt er führt die Geschäfte auf eigene Rechnung und eigenes Risiko.
Man unterscheidet zwischen Kleingewerbetreibenden und sonstigen Einzelunternehmen. Als Kleingewerbetreibende gelten Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 350.000 Euro und einem Gewinn von weniger als 30.000 Euro. Kleingewerbetreibende müssen sich nicht im Handelsregister eintragen lassen. Sie dürfen ihr Unternehmen jedoch beim Handelsregister anmelden und erhalten dann den Zusatz "e. K." (eingetragener Kaufmann).
Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Mindestkapital nötig. Der Gewinn aus dem Unternehmen steht allein dem Geschäftsinhaber zu, der auch frei über das Betriebsvermögen und die Unternehmensstrategie entscheiden kann. Die Gründung ist formlos und unkompliziert und stellt keine hohen Kosten dar.
Der Einzelunternehmer schließt in eigenem Namen sämtliche Verträge mit Geschäftspartnern ab. Er stellt die Angestellten ein, bestellt in eigenem Namen die für sein Unternehmen gekauften Produkte und haftet persönlich gegenüber seinen Kunden und allen sonstigen Gläubigern des Unternehmens mit seinem gesamten privaten Vermögen (es gilt kein Haftungsausschluss).
Jeder Einzelunternehmer sollte sich erkundigen, welche Risiken versicherbar sind und die notwendigen Versicherungen abschließen.
Die Gewinne und Verluste des Unternehmens werden als Einkünfte aus selbstständiger Arbeit in der persönlichen Steuererklärung des Unternehmers angegeben. Damit unterliegen diese dem aus den gesamten Einkünften zu ermittelnden persönlichen Steuersatz.
Es ist relativ einfach, ein Einzelunternehmen zu gründen. Eine Anmeldung beim Gewerbeamt reicht aus. Für gewisse Gewerbe muss eine Gewerbeberechtigung eingeholt werden.
Bevor Sie ein Unternehmen gründen, sollten Sie mit einem Steuerberater unbedingt einige Fragen klären:
Was sind die zu erwartenden Einnahmen und die zu erwartenden Ausgaben (Businessplan)?
Brauchen Sie Unterstützung durch eine Bank, um zumindest die Anfangsphase des Unternehmens zu finanzieren?
Welche Risiken bestehen? Wie können die Risiken versichert werden?
Welche Steuererklärungen sind zu veranlassen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer usw.)?
Wie hoch sind die voraussichtlich zu zahlenden Steuern?
Wie müssen Sie die Buchhaltung organisieren?
Wie erfolgt die Rechnungsstellung?
Welche Dienstleister können Sie bei Ihren Aufgaben unterstützen und zu welchen Preisen?
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